Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - verkehrsfähigkeit von nahrungsergänzungsmitteln
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

verkehrsfähigkeit von nahrungsergänzungsmitteln

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
superst@r
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.02.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 19.01.07, 23:33    Titel: verkehrsfähigkeit von nahrungsergänzungsmitteln Antworten mit Zitat

verkäufer a verkauft nahrungsergänzungsmittel. laut einer behörde ist ein bestimmter inhaltsstoff nicht verkehrsfähig in deutschland.
hersteller xy produziert aber in deutschland ein produkt welches diesen inhaltsstoff enthält, und legt eine verkehrsfähigkeitsbescheinigung vor, die von einem staatlich geprüften lebensmittelchemiker ausgestellt wurde.
ist verkäufer a mit dieser bescheinigung auf der sicheren seite?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Carlton
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 10:44    Titel: Re: verkehrsfähigkeit von nahrungsergänzungsmitteln Antworten mit Zitat

superst@r hat folgendes geschrieben::
verkäufer a verkauft nahrungsergänzungsmittel. laut einer behörde ist ein bestimmter inhaltsstoff nicht verkehrsfähig in deutschland.
hersteller xy produziert aber in deutschland ein produkt welches diesen inhaltsstoff enthält, und legt eine verkehrsfähigkeitsbescheinigung vor, die von einem staatlich geprüften lebensmittelchemiker ausgestellt wurde.
ist verkäufer a mit dieser bescheinigung auf der sicheren seite?



Hallo, wird hier von dem Vulkanmineral Megamin gesprochen??

Warum sollte man mit der Bescheinigung nicht auf der sicheren Seite sein??
Wie soll oder kann nachgewiesen werden, zB. im Falle eines Verkehrsunfalles, dass man dieses Ergänzungsmittel zu sich genommen hat??? Vor allem stellt sich die Frage: wer sollte auf so eine Möglichkeit kommen?? Polizei??

Also, m.E. ist man auf der sicheren Seite...
_________________
Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.