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Verfasst am: 22.12.04, 21:57 Titel: Handwerker contra Wohngebäudeversicherung
Ein Fall aus dem Leben.
Im Ruhrgebiet wütete im Sommer ein Wirbelsturm. Nach der Rückkehr aus dem Sommerurlaub (4 Wochen nach dem Sturm) stellte ich Wassereinbruch im Dachgeschoß fest. Ein dachdecker sah sich den defekt an und meinte der kamin müsse abgedichtet werden. Ursächlich wäre wohl der Sturm. vor dem Urlaub.
Er riet die Wohngebäudeversicherung zu informieren.
Fernmündlich teilte mir die Versicherung mit, dass man den Schaden übernehmen würde, wenn er eine Grenze von 2.000 EUR nicht übersteigt und Fotos vom Kamin gefertigt werden. Durch die Fotos könne man auf eine Inaugenscheinnahme durch einen Sachverständigen verzichten
Ich beauftragte den Dachdecker mit der Reparatur und dem zweifachen Hinweis auf die erforderlichen Fotos. Gleichzeitig unterschrieb ich eine Abtretung an den Dachdecker.
Die Reparatur für 1.800 wurde durchgeführt.
Nach mehrmaligem Anmahnen der Fotos teilte mir der dachdecker nun mit, dass er keine Fotos habe bzw. diese nicht wiederfinden würde. Dennoch forderte er die Begleichung der Rechnung.
Die Versicherung lehnt eine Regulierung ohne Fotos ab.
Was nun? Muß ich trotz vertragswidrigem Verhalten des Dachdeckers zahlen?
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