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Kostenvoranschlag oder Rechnung? Was zahlt die Versicherung?

 
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udek
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Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 17:47    Titel: Kostenvoranschlag oder Rechnung? Was zahlt die Versicherung? Antworten mit Zitat

Person A besitzt einen PKW, welcher bei einem Sturm beschädigt wurde. Über die Teilkaskoversicherung sind Sturmschäden am PKW abgedeckt. Person A fährt in die Vertragswerkstatt und lässt sich einen Kostenvoranschlag machen. Nun fragt sich Person A wie es weitergeht. Bezahlt die Versicherung der Person A den Kostenvoranschlag oder die endgültige Rechnung? Oder kann Person A sich dies aussuchen?
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

A kann sich dies aussuchen... allerdings bekommt er wenn er nach KV abrechnet die MwSt nur erstattet, wenn er die Rechnungen vorlegt.
Ansonsten erhält er den Nettobetrag...
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

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Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das dürfte bei allen Versicherern einigermaßen gleich geregelt sein, anders als z.B. die Schadenfreiheitsrabatte, da macht ja mittlerweile fast jeder was er will....

wenn wir in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraffahrtversicherung (AKB) schauen, finden wir im § 13 den Abs. 6.

Da steht:

Bei Beschädigung des Fahrzeuges ersetzt der Versicherer (...)die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung (...).

Wird das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig repariert, weden die geschätzten Kosten der Wiederherstellung ersetzt. Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, (...) wenn der VN diese tatsächlich bezahlt hat.


Obergrenze des Schadenersatzes ist dabei der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahrzeuges.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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udek
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Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 138

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Und eine weitere Frage:

Muss Person A den Schaden irgendwie dokumentieren oder Bilder machen? Oder wird der Kostenvoranschlag einfach akzeptiert? Oder liegt das an der Versicherung?
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

udek hat folgendes geschrieben::
Und eine weitere Frage:

Muss Person A den Schaden irgendwie dokumentieren oder Bilder machen? Oder wird der Kostenvoranschlag einfach akzeptiert? Oder liegt das an der Versicherung?


Wenn mit "Dokumentation" gemeint ist: Den Schaden zu melden, dann ist der Schaden selbstverständlich zu dokumentieren (vor der Reparatur). Die Versicherung wird eh eine Beschreibung und Kostenangebote fordern oder gleich einen eigenen Sachverständigen beauftragen.
_________________
MfG,
Duisburger

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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

ganz gurndsätzlich würde ich jeden schaden, den ein dritter (und damit auch eine versicherung) bezahlen soll, "dokumentieren", und zwar am besten mit vielen aussagekräftigen fotos.
_________________
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Motz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Also, ich weiß nicht recht...

zuerst steht doch in einem solchen Fall die Schadensmeldung an das VU.

Wenn der Schaden nicht innerhalb i.d.R. einer Woche gemeldet ist, schlägt die Obliegenheitsverletzung zu. Dann gibt es gar nichts.

Je nach Höhe des Schadens entscheidet das VU ob ein Sachverständiger beauftragt wird oder der VN einen Kostenvoranschlag vorlegen soll. Wenn der VN hier ohne Zustimmung des VU agiert, dann gilt der Grundsatz "Wer bestellt bezahlt!" Also Vorsicht. Ich schreibe dies nur, weil ich bisher nichts von einer Schadensmeldung gelesen habe.
Auch der Ablauf der weiteren Abwicklung z.B. erstellen von Dokumentationen, wird duch das VU bestimmt.
Regelmäßig gibt es hier keine Probleme, weil ja mit der vom VU übersandten Schadensmeldung die hier geforderten Schadensunterlagen dem VU übergeben werden.

mfg
Motz
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