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Defekte Fliesen in der Mietwohnung

 
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harrybine
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 13:18    Titel: Defekte Fliesen in der Mietwohnung Antworten mit Zitat

Hallo, A wohnt zur Miete und ist auch mit den Fliesen die hier jetzt liegen eingezogen, die Wohnung war mal eine Zahnarzt Praxis also viel betrieb, nach dem umbau vor ca. 5 Jahren mietete A die Wohnung! Jetzt zeigen sich immer mehr Schäden an den Fliesen, die teilweise schon gefährlich sind (Fuß aufschneiden usw.) Kann A---B auffordern die Schäden zu beseitigen? Und kann dieser wie schon geschehen einfach nur die defekten Fliesen mit Estrich Putz zuschmieren oder ist es einfach auch mal an der zeit das die erneuert werden? Den A hat die Wohnung ja mit Fliesen gemietet und nicht mit Blanken Boden, also Estrich auf den A dann Teppich legen müsste.
Danke im Voraus Smilie
Sabine
Danke für den Hinweis auf die Forenregeln Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich


Zuletzt bearbeitet von harrybine am 25.01.07, 07:45, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigung, wenn es mit Antworten noch etwas dauert, aber wir studieren noch die Forenregeln.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

@Frank Oseloff, Du brauchst die doch nicht studieren Böse Du kennst diese doch ODER Frage
Also, harrybine sei Idee helle ändere den Beitrag auf die schnelle. GELLE Frage

Gruß
pcwilli
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::
@Frank Oseloff, Du brauchst die doch nicht studieren Böse Du kennst diese doch ODER Frage

Selbstverständlich. Doch Regeln sind schliesslich dazu da, nicht eingehalten zu werden.

Wo erlebe ich das nur tagtäglich? *grübel* Sehr glücklich

 
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Habe ich das richtig gelesen, das, ich sage mal stellenweise im gefliesten Boden Stellen sind die mit Estrich ausgefüllt sind und daneben sind wieder schöne Fliesen Frage
So Sarrotti mäßig Frage Hier ein Stückchen da ein Stückchen Frage
Ich denke mal das da der VM mal einen neuen Boden reinlegen sollte.
Da eine Wohnung mit Fliesenboden vermietet wurde ist der VM verpflichtet einen bewohnbaren Boden zu stellen.
Wenn von vornherein nur Estrich gewesen wäre hätte der Mieter keinen Anspruch auf einen weiteren Belag.
Da müßte er dann selbst für sorgen.

Wenn man sucht findet man manchmal etwas. In diesem Link und Urteil wird zwar von Bodenplatten gesprochen, aber das was drumherum ist könnte man auch auf diesen Fall beziehen.

http://www.baulinks.de/webplugin/2006/1frame.htm?1958.php4

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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harrybine
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, ja richtig so sieht der boden aus!! desweiteren fehlen hier und da auch schon die fugen, ganz zu schweigen von den überall auftretenden breiten rissen in den fliesen.danke für die schnelle antwort!!!
sabine
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dem Urteil ist der VM auch für einen optisch einwandfreien Zustand des Bodens verpflichtet wenn er von Ihm mitvermietet wurde.

Gruß
pcwilli
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