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Anderkonto im internationalen Geschäftsverkehr

 
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 18:14    Titel: Anderkonto im internationalen Geschäftsverkehr Antworten mit Zitat

... gibt es sowas, ist das irgendwo geregelt? Oder weiß jemand wo ich da nachfragen könnte?

Mal wieder fragend,

Fleetmaus
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derblacky
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Bei deiner Bank Winken

Ein Anderkonto ist ja nun nicht grundsätzlich auf inländischen Zahlungsverkehr beschränkt. Wozu wird es denn gebraucht?

Tschau
Majo
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Lach, gute Antwort.

Das Konto wird benötigt für einen Vertrag mit einer osteuropäischen Firma, die Produkte liefern soll. Da in der Vergangenheit mit ähnlichen Firmen schlechte Erfahrungen gemacht wurden, soll der Kaufpreis auf ein solches Konto eingezahlt werden. Geht das überhaupt so oder kann das auch anders gelöst werden?
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derblacky
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sach mal pauschal, es kann auch anders gelöst werden ... (kommt so ein bissl auf die Größenordnung der Bestellung an).

Alternativ gibt es z.B. den dokumentären Zahlungsverkehr

Zitat einer deutschen Großbank:
Zitat:
Das Inkasso
Das Inkasso stellt eine kostengünstige Zahlungsmöglichkeit im Auslandsgeschäft dar. Als Exporteur übergeben Sie uns Ihre Versanddokumente, die wir zum Einzug Ihrer Forderungen an die Bank Ihres Kunden weiterleiten. Dieser wiederum kann die Dokumente nur gegen Zahlung Ihrer Rechnung erhalten.

Das Akkreditiv
Das Akkreditiv bietet Ihnen ein höheres Maß an Sicherheit als das Inkasso. Die Bank Ihres Kunden verpflichtet sich, bei Vorlage bestimmter Dokumente Zahlungen an Sie als Exporteur zu leisten. Damit geht das Zahlungsversprechen von Ihrem ausländischen Kunden auf dessen Bank über. Deren Bonität wird von uns bei Akkreditiv-Eröffnung zuverlässig überprüft. Das Akkreditiv ist in vielen Ländern die übliche Zahlungsform bei Außenhandelsgeschäften.

Es ist für beide Seiten interessant:

Sie bekommen als Exporteur den Akkreditiv-Betrag in der Regel direkt nach Versand der Ware ausgezahlt.
Ihr Kunde, das importierende Unternehmen, kann im vorhinein im Akkreditiv-Dokument alle Qualitätsanforderungen an die Ware festlegen.


Bei regelmäßigen Bestellungen kann man darüber hinaus über die Einrichtung eines Avals (Garantie) nachdenken. Dort kann die eigene Bank ne Garantie ausstellen, z.B. wenn man sich einigen will, das man erst nach Erhalt der Ware bezahlt. Oder die Bank des Lieferanten gibt einem eine Garantie, die in Anspruch genommen werden kann, wenn nach Vorauskasse nicht geliefert wird.

So ganz grob die bankseitigen Möglichkeiten .... näheres können dazu sicher die Spezialisten bei der/ den Bank(en) sagen.

Tschau
Majo
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht eigentlich darum, dass der Empfänger des Geldes dieses erst bekommen soll, wenn Frau X hier in Deutschland feststellt, dass die Ware rechtzeitig geliefert wurde. Die Vertragsregelung sieht nämlich vor, dass 40 % der Kaufsumme bei Bestellung und die restlichen 60 % 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig werden.

Fleetmaus *wird sich an die Banken wenden
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

genau das ist die Funktion des Akkreditivs. Erst wenn die Ware verschickt ist und der Frachtbrief vorgelegt werden kann, gibt es Geld für den Lieferanten.
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