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Türschloss - Sicherheit gleich Null

 
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Interessent99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 17:04    Titel: Türschloss - Sicherheit gleich Null Antworten mit Zitat

Hallo, guten Tag!

Folgendes Szenario:
Ein Haustür-Schloss entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsstandards.

Die Haustür führt direkt in eine Wohnung.
Mieter A weist den Vermieter einige Male darauf hin, dass dieser Missstand behoben werden muss (Es handelt sich hier um ein Schloss wofür man nur diese "Uralt-dicken Schlüssel" benötigt, welches es einem Einbrecher einigermaßen leicht machen würde in die Wohnung zu kommen), der Mieter wurde auch schon von anderer Seite darauf hingewiesen dass "falls dort wer einbricht", keine Hausratversicherung für den Schaden aufkommen würde. Vermieter reagiert mit Vertröstungen.

Wer würde eigentlich bei einem Einbruch haften, wenn es zum Schadensfall käme?
Ist es gesetzlich geregelt, dass Vermieter seine Wohnungen mit sicheren Schlössern ausstatten muss?
Ein Kostenvoranschlag, den der Mieter hat machen lassen (neues -Sicherheits-Schloss mit allem Drum und Dran) 150 Euro. Ist dem Vermieter zu teuer, er lässt das "irgendwann von Verwandtschaft machen".
Klar, Mieter könnte selbst ein Schloss einbauen lassen und beim Auszug mitnehmen, aber wozu? 150 Euro sind ne Menge Geld...
Weiß jemand Rat?

Danke für Ihre Einschätzungen!
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte ja auch ne Hausrat abschließen.....oder im Falle eines Einbruchs die Neuanschaffung selbst bezahlen ? Für 150.- bekommt man sicher ne Menge.... Verlegen
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Interessent99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Fall gibts eine Hausratversicherung, die Frage ist ob die im Schadensfalle zahlen würde. Das waren ernst gemeinte Fragen, hoffte auf ernst gemeinte Antworten. Winken
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Interessent99 hat folgendes geschrieben::
In dem Fall gibts eine Hausratversicherung, die Frage ist ob die im Schadensfalle zahlen würde. Das waren ernst gemeinte Fragen, hoffte auf ernst gemeinte Antworten. Winken
Dann verschiebibere ich mal ins passende Forum...
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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Hinnerk14
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 403
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 18:56    Titel: Gemietet wie gesehen? Antworten mit Zitat

Ich denke mal, das Schloß war schon zum Zeitpunkt des Mietbeginns eingebaut.
Insofern ist es so gemietet.
Eine Vorschrift für eine bestimmte Sicherheitsklasse von Türen gibt es nicht.

Wenn Du Sicherheit möchtest, must Du diese wohl selber bezahlen, wobei 150,€
noch sehr günstig sind.
Du kannst diese aber bei einem späteren Auszug mitnehmen und die jetzt vorhandenen
Teile wieder einbauen.
_________________
Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Exakt!
Der Mietvertrag besagt "...die Überlassung von Wohnraum gegen Entgelt...zu den bei Vertragsbeginn vereinbarten Konditionen..."
Bei Unterschrift des Mietvertrags war dem Mieter der Zustand der Wohnung bekannt, inkl. der Zugangssicherung. Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass der Vermieter noch Leistungen vor Einzug / Übergabe erbringen muss (z.B. Austausch des Schloß....) ?

Damit ist der Mieter für sein "Reich" zuständig. Das gleiche gilt auch für Einfach-/Isolierverglasung / abschließbare Fenstergriffe / Stellplätze usw....
_________________
MfG,
Duisburger

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Interessent99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen herzlichen Dank. Schriftlichen Mietvertrag gibts zwar keinen und zu Beginn war auch nur mündlich vereinbart, dass ein anderes Schloss hinkommt, aber geredet wird ja bekanntlich viel auf der Welt Smilie

Many thanx !
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Interessent99 hat folgendes geschrieben::
In dem Fall gibts eine Hausratversicherung, die Frage ist ob die im Schadensfalle zahlen würde. Das waren ernst gemeinte Fragen, hoffte auf ernst gemeinte Antworten. Winken


einige hausratversicherer verlangen bestimmte sicherungsmaßnahmen, z.b. "ein nach außen bündig abschließender Schließzylinder".
fehlen die entsprechenden sicherungsmaßnahmen, und wird dann auch tatsächlich durch die tür eingebrochen, zahlt eine solche hausratversicherung nichts.
bricht ein täter dagegen durch das fenster ein, spielt das türschloß keine rolle, es besteht grundsätzlich versicherunsgchutz (kausalität).

es gibt aber auch hausratversicherer, die keine besonderen sicherungsmaßnahmen verlangen. dort besteht dann auch bei einfachsten schlössern versicherungschutz.
_________________
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::

...einige hausratversicherer verlangen bestimmte sicherungsmaßnahmen, z.b. "ein nach außen bündig abschließender Schließzylinder".
...


andere verlangen das nicht - geben aber genau dafür nachlässe auf die prämie Lachen
_________________
MfG,
Duisburger

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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vorschlag: Steck-Zylinder rein, damit lässt sich das Schloss nicht mit jeder Haarnadel öffnen. Kostet 5-10 Euro und man kann das Schloss nach Mietende mitnehmen und wieder verwenden (notfalls für Kellertürsicherung etc.).

Bei 150 Euro würde ich mir überlegen, das (rückbaubar!) selbst einbauen zu lassen und bei Mietende wieder zurück zu bauen. Habe schon mehr Geld in Wohnungen gesteckt um sie für mich angenehm und sicher bewohnbar zu machen...
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