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KFZ Haftpflichvers. zögert Zahlung hinaus....

 
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Elmo6
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 13:32    Titel: KFZ Haftpflichvers. zögert Zahlung hinaus.... Antworten mit Zitat

Wir gehen davon aus, dass aufe ine Autobahn ein Unfall passiert ist. Fahrzeug A bedrängt Fahrzeug B. Fahrzeug B gerät ins schleudern, Fahrzeug A begeht Fahrerflucht und Fahrzeug C fährt in Fahrzeug B.

Der Vorfall wird von der Polizei entsprechend aufgenommen. Die Ermittlungen der Polizei konzentrieren sich auf den Flüchtigen Fahrer A.

Die Versicherung des Fahrzeug B will den an Fahrzeug C entstandenen Schaden erst ersetzten wenn die ERmittlungsakten der Polizei vorliegen.

Da dies aber noch wochen dauern kann, stellt sich die Frage was Fahrer C nun tun kann. Da er weder Unfallverursacher noch beschuldigter laut Polizeibericht ist.

Vielen Dank für die Anregungen...
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 18:11    Titel: Re: KFZ Haftpflichvers. zögert Zahlung hinaus.... Antworten mit Zitat

Elmo6 hat folgendes geschrieben::
Da dies aber noch wochen dauern kann, stellt sich die Frage was Fahrer C nun tun kann.
Abwarten. Und zwischenzeitlich mir erklären, wieso er so sicher ist, daß er seinen Schaden ersetzt bekommt.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Elmo6
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Fahrer B will überholen, Fahrzeug A bedrängt Fahrer B. Fahrer B verreist das Lenkrad und Schleudert um die eigene Achse und kommt auf der Mittelspur zum stehen. Fahrer C fährt trotz abstand von 100m und Tempo 120 in das stehende Auto von Fahrer B.

Also ist Fahrer B Unfallverursacher für Fahrer C. Fahrer A ist flüchtig..
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

C hat schon einmal gegen §1 der StVO verstoßen... auf eine Mitschuld sollte er sich einstellen. Schließlich ist mit Fehlern Anderer zu rechnen und zweitens muss der Fahrzeugführer sein Fahrzeug innerhalb des überschaubaren Abstands sicher zum Stehen bringen können. Im Zweifel einmal den Fahrlehrer fragen....
_________________
MfG,
Duisburger

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Elmo6
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja interessant und auch äußerst konstruktiv.

In der STVO steht bei mir in einem Buch der Beck Texte

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt,
gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

solte es sich hierbei um einen 'Druckfehler des Verlages handeln, so bitte ich doch dort eine Korrektur vorzunehmen.

aber Sie haben recht, mit den fehlern anderer ist zu rechnen.

Vielen Dank und nun würde ich mich auch über ernsthafte Gedankengänge zu meinem fiktiven Fall freuen.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Elmo6 hat folgendes geschrieben::
Das ist ja interessant und auch äußerst konstruktiv.

In der STVO steht bei mir in einem Buch der Beck Texte

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt,
gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

solte es sich hierbei um einen 'Druckfehler des Verlages handeln, so bitte ich doch dort eine Korrektur vorzunehmen.

aber Sie haben recht, mit den fehlern anderer ist zu rechnen.

Vielen Dank und nun würde ich mich auch über ernsthafte Gedankengänge zu meinem fiktiven Fall freuen.



Nein es ist kein Druck- oder auch Lesefehler. Winken

Jedoch werden Sie auch nicht abstreiten können, dass es nicht umsonst weitere Regeln in der StVO gibt, die besagen,
dass es so Dinge wie Mindestabstand gibt, die es einzuhalten gibt.

Wäre dieser eingehalten worden, so wäre der C auch rechtzeitig zum stehen gekommen. Dieses Verschulden trifft ihn also erstmal alleine.
Auch wenn dem C die Nachricht nicht gefällt, so wurde hier auch nicht mehr als dieser nicht zu vernachlässigende Umstand geäußert.

Ohne Zweifel hat der A den Schaden ursächlich mit heraufbeschworen, sofern dieser noch erwischt wird, wird er auch sicherlich eine
hohe Strafe bekommen (jedoch eher Strafrechtlich). Für mich hört sich das ganze nämlich eher nach einer Fehlreaktion des B an.
Nur weil mich ein Auto bedrängt, komme ich nicht automatisch ins Schleudern... da kann der soviel "bedrängen" wie er will...
Wenn ich als B natürlich vor Schreck das Lenkrad herumreiße, da ich vorher herumgeträumt habe, dann ist zwar der A Ursache,
aber nicht Auslöser...

Grüßle Dookie!
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Elmo6
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

wenn wir von der Träumerin ausgehen, könnte es sich so zugetragen haben. Der Sicherheitsabstand des C betrug ca. 100 meter bei einer Geschwindigkeit von knapp unter 120 km/h

Danke für diese Ausführung, die ich so Argumentiert unterschreiben würde..
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