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recht.de :: Thema anzeigen - 1. Staatsprüfung - "Abschichten" ja oder nein?
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1. Staatsprüfung - "Abschichten" ja oder nein?

 
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SylviaS1978
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Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 23:55    Titel: 1. Staatsprüfung - "Abschichten" ja oder nein? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich studiere in Bochum und befinde mich derzeit im 6. Semester. Zum Ende des jetzigen Wintersemesters schreibe ich die Aufsichtsarbeit im Schwerpunktbereich, womit - im Falle des Bestehens - der universitäre Teil der 1. Staatsprüfung abgeschlossen wäre.

Das Juristenausbildungsgesetz (JAG NRW) sieht vor, daß man die 1. Staatsprüfung "abschichten" kann und unter die Freiversuch-Regelung fällt. Danach könnte man theoretisch die ersten drei Klausuren nach dem 7. Semester, die anderen drei nach dem 8.ten schreiben.

Was ist Eurer Meinung nach sinnvoller?

Für ein Abschichten spricht bestimmt, daß man sich in einem halben Jahr gezielt vorbereiten kann, z.B. indem man "nur" Zivilrecht lernt, während man im nächsten halben Jahr dann gezielt öffentliches Recht und Strafrecht paukt.

Der Nachteil ist aber sicher, daß man allgemein weniger Zeit hat, also auch unter Termindruck gerät. Examenklausurenkurse könnte man nur in einem statt in zwei Semestern bis zum Examen belegen.

Vielleicht gibt es hier ja einige, die abgeschichtet haben. Für Eure Meinungen wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Sylvia aus Bochum
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Schmunzel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich selbst habe nicht abgeschichtet und kenne nur wenige, die so ihr Examen gemacht haben (noch unter alter Fassung JAG, also fünf Klausuren). Meines Erachtens sind die Vorteile nicht sehr groß, schon deshalb, weil Du zur mündlichen Prüfung eben doch alle Gebiete abdecken musst. Und wenn Du zwischendurch ein halbes Jahr gar kein Zivilrecht machst, wirst Du viel vergessen.

Es ist auch so schon schwer genug, den gesamten Stoff ein halbes Jahr lang präsent zu halten; hinzu kommt die psychische Belastung des laufenden Prüfungsverfahrens. Solange in Bochum der Examensklausurenkurs dreimal in der Woche und noch kostenlos (?) stattfindet, solltest Du die Gelegenheit zur gründlichen Vorbereitung nutzen. Aber letzten Endes musst Du selbst einschätzen, welche Variante Dir lieber ist. Ich hab mich einmal für ein paar Monate im ZRS vergraben und fand´s gut, als ich fertig war.

Beste Grüße
_________________
Ein technisch gut ausgebildeter Jurist kann im Grunde genommen alles beweisen.
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SylviaS1978
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Schmunzel hat folgendes geschrieben::
Ich selbst habe nicht abgeschichtet und kenne nur wenige, die so ihr Examen gemacht haben (noch unter alter Fassung JAG, also fünf Klausuren). Meines Erachtens sind die Vorteile nicht sehr groß, schon deshalb, weil Du zur mündlichen Prüfung eben doch alle Gebiete abdecken musst. Und wenn Du zwischendurch ein halbes Jahr gar kein Zivilrecht machst, wirst Du viel vergessen.

Es ist auch so schon schwer genug, den gesamten Stoff ein halbes Jahr lang präsent zu halten; hinzu kommt die psychische Belastung des laufenden Prüfungsverfahrens. Solange in Bochum der Examensklausurenkurs dreimal in der Woche und noch kostenlos (?) stattfindet, solltest Du die Gelegenheit zur gründlichen Vorbereitung nutzen. Aber letzten Endes musst Du selbst einschätzen, welche Variante Dir lieber ist. Ich hab mich einmal für ein paar Monate im ZRS vergraben und fand´s gut, als ich fertig war.

Beste Grüße


Hallo!
Danke für den Hinweis.

Ich bin mir jetzt schon fast sicher, daß ich nicht abschichten werde. Eigentlich ein dummer Gedanke. Aber lieber zweimal drüber nachdenken als zu wenig.

Viele Grüße
Sylvia Winken
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Schmunzel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

SylviaS1978 hat folgendes geschrieben::
Eigentlich ein dummer Gedanke.


So krass würde ich das nicht sagen, jedenfalls wollte ich so nicht klingen.

Gruß zurück
_________________
Ein technisch gut ausgebildeter Jurist kann im Grunde genommen alles beweisen.
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showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ist es nicht schon "Abschichtung" genug, dass man das Schwerpunktstudium (immerhin 30% vom 1.Ex) vor dem staatlichen Pflichtteil machen kann. Insoweit hat man ja ggü. ehem. Studenten den Vorteil, dass man sich zum staatlichen Pflichtteil nur in den Kernfächern austoben muss. Wahlfach parallel gibt es ja dann faktisch nicht mehr. Ich find das schon eine tolle Erleichterung, auch wenn es zu einer verlängerten Prüfungsphase führt.

Gruß vom
showbee
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Punktländer
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Anmeldungsdatum: 29.08.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.08.07, 17:21    Titel: Ich habs gemacht und fand es gut. Antworten mit Zitat

Für die Frederstellerin ist es zwar zu spät, vielleicht suchen aber auch andere noch Rat.
Ich habe abgeschichtet, war auch bei keinem prof. Rep sondern nur im Unirep.

Es gibt große Vorteile beim Abschichten:
Man kann, zieht man Zivilrecht und Strafrecht vor, sich sehr gut auf Zivilrecht konzentrieren. ÖR als für mich nerviges Gebiet konnte man so gut wegschieben. Dann ein halbes Jahr Zeit nur für ÖR reicht dicke. Zur mündlichen ist die Vorbereitung in Ordnung, das Gelernte ist so schnell nicht weg!
Der größe Vorteil: Man hat durch die Abschichtung effektiv insgesamt mehr Zeit für den Freischuss. Ich war der letzte aus meinem Studienjahr, der fertig geworden ist, wegen der Abschichtung. Also: Mehr Lenrzeit insgesamt!

Nachteile: Ewig lange Examensphase. Über ein Jahr im Examen kann seelisch anstrengend sein. Für mich war es aber eher entlastend, für die Klausuren nicht alle drei Gebiete auf einmal parat haben zu müssen.

Grüße
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