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strafbewehrte Unterlassungserklärung

 
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Sipa
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 130

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 11:09    Titel: strafbewehrte Unterlassungserklärung Antworten mit Zitat

Wir haben von einem Anwalt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bekommen, die wir ausfüllen und erfüllen sollen. Sollte es zu einer Wiederholung der Sache kommen würde ein Strafgeld in Höhe von 10.000 Euro anfallen. Dieses Schreiben soll uns knapp 800 Euro kosten.

Meine Frage:
Wie kann ich mich davor schützen, dass ein Anwalt nicht auf die Jagd geht um Fälle an sich zu ziehen die eine Unterlassungsklage mit sich ziehen?
Wie kann ich mich davor schützen, dass es zu keiner Wiederholung kommt, vielleicht sogar durch die Inzenierung eines Anwaltes um Geld rauszuschlagen?
Und ist es richtig, dass es ein Urteil geben soll, wie es gestern im Radio erklärt worden ist, dass eine ein Anwalt für eine Abmahnung nicht mehr als 30 bis 40 Euro nehmen darf?

Ich bedanke mich schon jetzt für eine Antwort.

Liebe Grüße
Sipa
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Verhindern kann man Abmahnungen, in dem man sich an die Gesetze haelt.
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flüstertüte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro?
Aber "nur" Anwaltsgebühren von 800 Euro?

Da stimmt das Verhältnis überhaupt nicht. Kurz: Es "riecht".

Ich rate dringend dazu, einen Anwalt zu konsultieren.
Einen im Marken- oder Wettbewerbsrecht erfahrenen Anwalt können Sie übers Internet rausfinden (relativ sicher, da Eindruck über Homepage möglich) oder über einen Anruf bei der örtlichen Anwaltskammer. Vergessen Sie nicht vorher über den Preis zu reden.

Abmahnungen nur 30 oder 40 Euro teuer?
Vergessen Sie es. Was im Raum steht ist eine Deckelung solcher Gebühren um Mißbrauch zu vermeiden.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

flüstertüte hat folgendes geschrieben::
Eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro?
Aber "nur" Anwaltsgebühren von 800 Euro?

Da stimmt das Verhältnis überhaupt nicht. Kurz: Es "riecht".


Wieso "nur"? Und wieso sollte die Vertragsstrafe dem Streitwert entsprechen?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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