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Verfasst am: 25.01.07, 20:46 Titel: Haftungsfrage: Schwerer Personenschaden auf Privatgelände
Hallo miteinander
Einmal angenommen:
Ein 8-jähriges Kind besucht in seiner Freizeit eine Ballettschule. Im Anschluss an den Kursus bleibt es noch auf dem Gelände. Am Ast eines alten Baumes hängt ein Seil mit einem Querholz am Ende, eine wilde Abenteuerschaukel. Von dieser Schaukell fällt das Mädchen unglücklich und zieht sich aller-schwerste Verletzungen zu.
Wer haftet:
Der Betreiber der Ballettschule?
Die Genossenschaft, die das Gelände eignet, auf dem Wohngebäude und die Ballettschule stehen, und wo eben die Schaukel hängt?
Die Eltern des Mädchens, die es nicht abgeholt haben?
Weshalb? Hat dieser nach dem Unterricht etwa noch die Aufsichtspflicht? Wohl kaum, also NEIN
Zitat:
Die Genossenschaft, die das Gelände eignet, auf dem Wohngebäude und die Ballettschule stehen, und wo eben die Schaukel hängt?
War die Schaukel nicht verkehrssicher? Ist sie vom Baum abgebrochen?
Oder war das Kind vielleicht nicht doch einfach zu ungeschickt?
Zitat:
Die Eltern des Mädchens, die es nicht abgeholt haben?
Eigenschaden! Ansprüche untereinander sind über die Private Haftpflicht Versicherung nicht versichert.
Zitat:
Die Krankenkasse?
Wird die Behandlungskosten wohl übernehmen, aber sicherlich kein Schmerzensgeld zahlen. _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
scheint ein deutsches Phänomen zu sein: wenn irgenwo ein Schaden entstanden ist, sucht man als erstes nach einem, der´s bezahlen soll.
So traurig die Sache auch sein mag: man sollte akzeptieren, dass das Leben an sich gefährlich sein kann und dass es S Gefahren und Schadenursachen gibt, die zum "allgemeinen Lebensrisiko" gehören.
Soviel nur vorweg. Zur Sache:
Dookie hat im Grunde schon alles gesagt. Es dürfte schwierig bis unmöglich sein, hier einen zu finden, der an dem Schaden "schuld" ist.
Der Ballettschulenbetreiber? Hat der Verkehrssicherungspflicht auf einem Gelände, das ihm (laut Sachverhaltsbeschreibung) nicht gehört? Nee. Hat er irgendeine Aufsichts- oder Obhutspflicht für 8-jährige Kinder, wenn der Unterricht zu Ende ist? Vermutlich nicht. Kommt vielleicht auf den Vertrag an und insbesondere darauf, wie weit entwickelt dieses 8-jährige Kind war. Bei "normaler" geistiger Entwicklung, denke ich, darf man ein 8-jähriges Kind auch mal alleine rausgehen lassen.
Der Grundstückseigentümer? ja, der hat grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht auf seinem Grundstück. Aber wie weit geht die? Muss er alle nur denkbaren Gefahrenquellen beseitigen? Nee, muss er nicht. Er muss gefahrdrohende Umstände erkennen und beseitigen, aber das war´s dann schon. Eine Schaukel ist nicht unbedingt "gefahrdrohend". Außer villeicht, wenn erkennbar war, dass das Teil nicht ordentlich befestigt ist und mit großer Wahrscheinlichkeit demnächst mit dem schaukelnden Kind runterstürzen wird. Aber davon ist laut Sachverhaltsbeschreibung nicht die Rede gewesen.
Die Eltern? Worin sollte deren Verschulden bestehen? Allenfalls, wenn bekannt gewesen wäre, dass das Kind ständig zu derartigen Eskapaden neigt und deswegen dauernder Beaufsichtigung bedarf. Aber sowas gibt´s im täglichen Leben so gut wie gar nicht.
Wie Dookie schon gesagt hat, die Krankenkasse wird die Kosten der ärztlichen Behandlung übernehmen. Das war´s von dieser Seite.
Und wenn man sich das so überlegt: eine vernünftige Unfallversicherung mit ausreichend hoher Versicherungssumme für den Invaliditätsfall ist gerade für Kinder gewiss kein rausgeschmissenes Geld. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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