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Jura-Studium mit Gleichwertigleitsabschluß ?

 
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peersteiner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 18:57    Titel: Jura-Studium mit Gleichwertigleitsabschluß ? Antworten mit Zitat

Herr M. hat "damals" die mittlere Reife gemacht, über gewerbliche Ausbildung und Fachschule sich dann zum Ingenieur §1 Ingenieurgesetz weitergebildet.
Kann er und wenn, wo Jura studieren ?
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Agent Provocateur
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 27.01.07, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens nach kann Herr M., sofern er nicht zuvor die allg. Hochschulreife erwirbt, in Deutschland nicht Rechtswissenschaften studieren.
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Schmunzel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 27.01.07, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die Wege zru Hochschule sind zumindest in der Theorie mittlerweile recht durchlässig. In NRW gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, eine Zugangsprüfung abzulegen. Ich würde mich einfach mal bei der Zulassungsstelle einer Hochschule informieren.
_________________
Ein technisch gut ausgebildeter Jurist kann im Grunde genommen alles beweisen.
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann er und wenn, wo Jura studieren ?


Vermutlich solls wohl Staatsexamen sein ? Wenn nicht zwingend, dann ginge auch an der FernUni Hagen LLB/LLM ohne HZB.
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Schmunzel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Leon6 hat folgendes geschrieben::
ginge auch an der FernUni Hagen LLB/LLM ohne HZB.


Das sieht die Fernuni ganz anders, wie man hier http://www.fernuni-hagen.de/studium/studienangebot/studiengaenge/b_law.shtml nachlesen kann. Ist ja auch nicht überraschend.
_________________
Ein technisch gut ausgebildeter Jurist kann im Grunde genommen alles beweisen.
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rettich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zugangsprüfung an der Fernuni ist meines Wissens aber unproblematisch. Man belegt einfach bestimmte Module und schreibt die entsprechenden Klausuren. Wenn die bestanden sind, ist man zum Studiengang zugelassen. (Genaueres muß man bei den Rechtswissenschaftlern in Hagen nachlesen.)

Aber: Der LLB berechtigt nicht zum Ablegen des 1. Staatsexamens. Die klassischen juristischen Berufe sind damit nicht zugänglich. Es gibt Gerüchte, denen zufolge der anschließende Master das Ablegen des 1. Staatsexamens ermöglichen könnte.
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Leon6
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Zugangsprüfung an der Fernuni ist meines Wissens aber unproblematisch. Man belegt einfach bestimmte Module und schreibt die entsprechenden Klausuren. Wenn die bestanden sind, ist man zum Studiengang zugelassen.

Korrekt. Ist eine ausgezeichnete Lösung. Interessierte Fernstudenten ohne Abi können so beweisen und selbst erkunden, ob das Studium für sie geeignet ist. Schaffen sie die Module/Klausuren, dann dürfen sie ohne HZB weiterstudieren.

Zitat:
Es gibt Gerüchte, denen zufolge der anschließende Master das Ablegen des 1. Staatsexamens ermöglichen könnte.
Die Gerüchte sind schon recht laut, darauf wirds wohl in naher Zukunft hinauslaufen. Das kürzlich stattgefundene Gespräch zwischen NRW und (?) soll auch diese Lösung zum Gegenstand gehabt haben.
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