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Kündigung seitens der Versicherung

 
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Schützler
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 19:16    Titel: Kündigung seitens der Versicherung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich musste eben über folgenden fiktiven Fall nachdenken und würde gerne eure Meinung dazu hören.

Mal angenommen eine Versicherung kündigt seinem Kunden wegen Zahlungsverzug nachdem ein Mahnbescheid vom Amtsgericht gekommen ist.
Der Kunde hat in der Zwischenzeit den geforderten Jahresbetrag gezahlt.

Nun trifft die Kündigung ein. Der Jahresbetrag würde bis einschließlich 06.2007 reichen. Die Kündigung erfolgte zum 09.2006. Das heißt von der gezahlten Jahresprämie wurden effektiv 3 Monate genutzt.


Nun weigert sich die Versicherung den überschüssigen* Betrag zurück zu zahlen, mit der Begründung das sie laut Versicherungsgesetz ein recht darauf habe die gezahlte Prämie für ein Jahr zu behalten, den Versicherungsschutz aber vorzeitig zu kündigen.
* Überschüssiger Betrag für den Zeitraum 09.2006 bis 06.2007

Außerdem verschickt die Versicherung auch noch Mahnungen für nicht gezahlte Beiträge für den Zeitraum 11.2006 - 01.2007, obwohl ja der Betrag bereits gezahlt wurde und dazu noch die Versicherung gekündigt ist.


Freue mich über eure Antworten zu diesem höchst seltsamen Fall.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Is kein seltsamer Fall. Steht so im Versicherungsvertragsgesetz, im § 40.


Mich wundert allenfalls die Aussage, dass gekündigt worden wäre, nachdem der VN den geforderten Beitragsrückstand gezahlt hat. Oder hab ich da was missverstanden?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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