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Verfasst am: 26.01.07, 20:38 Titel: Einsicht in Unterlagen
In einer GmbH kann doch ein Gesellschafter Einsicht in die Geschäftsunterlagen verlangen. Wie weit geht diese Einsichtnahme? Kann z.B. ein geschäftsführender Gesellschafter, der für die Produktion und Technik zuständig ist auch Einsicht in Entwicklungsrezepturen und Preiskalkulationen verlangen und müssen ihm diese Unterlagen ständig zugänglich sein?
Verfasst am: 27.01.07, 16:04 Titel: Re: Einsicht in Unterlagen
dr.kuhl hat folgendes geschrieben::
In einer GmbH kann doch ein Gesellschafter Einsicht in die Geschäftsunterlagen verlangen. Wie weit geht diese Einsichtnahme? Kann z.B. ein geschäftsführender Gesellschafter, der für die Produktion und Technik zuständig ist auch Einsicht in Entwicklungsrezepturen und Preiskalkulationen verlangen und müssen ihm diese Unterlagen ständig zugänglich sein?
Bei der GmbH gilt der Grundsatz, dass es zwischen Gesellschaft und Gesellschafter keine Geheimnisse gibt. Somit kann der Gesellschafter alles anschauen, was er will.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn sich dadurch schwerwiegende Nachteile für die Gesellschaft ergeben würden. _________________ Gruß
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