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Result Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 26.01.07, 19:59 Titel: Darf die Tageszeitung eine Anzeige ablehnen? |
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Hallo,
ich betreibe bei uns in der Stadt ein Kleinanzeigenportal (online) in dem jeder gratis inserieren darf. Nun hatte ich vor in der lokalen Presse eine Seite zu buchen, die a) einen Pressetext über meine Dienstleistung enthält und b) einige Anzeigen von gewerblichen Verkäufern auf meinem Portal. Auf meine Anfrage bekam ich jetzt Antwort:
"Leider müssen wir Ihre Anzeige aufgrund der bestehenden Konkurrenzsituation zu unserem eigenen Angebot ablehnen."
Ist das so in Ordnung, oder muß die Presse meine Anzeige veröffentlichen?
Gegen Recht und Sitten verstößt in meiner Anzeige nämlich nichts.
Vielen Dank für Eure Antworten.... |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 26.01.07, 23:45 Titel: |
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| Es bleibt immer noch der Zeitung überlassen mit wem sie einen Vertrag abschliest. Der Bäcker muss ihnen auch keine Brötchen verkaufen. |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 27.01.07, 00:17 Titel: |
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Moin,
genauso könnten sie annoncieren:
Bitte nicht mehr in dieser Zeitung inserieren. Kommen sie nach mir- alles billiger.
Natürlich darf die Zeitung eine solche Annonce ablehnen.
Mano |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 27.01.07, 00:28 Titel: |
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@ Result zu | Zitat: | | "Leider müssen wir Ihre Anzeige aufgrund der bestehenden Konkurrenzsituation zu unserem eigenen Angebot ablehnen." | Das Verhalten der Zeitung ist m.E. vollkommen in Ordnung, und der angegebene Grund dürfte doch wohl nachvollziehbar sein. Hier wird auch der Begriff Konkurrenz erläutert.  |
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Result Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 27.01.07, 06:54 Titel: |
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| alles klar, vielen Dank für die Antworten! |
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Pechvogel77 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 20.09.07, 12:12 Titel: |
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Da hab ich mein Thema ja schon gefunden!
An die Beantworter oder alle anderen, die sich auf diesem Gebiet auskennen.
Wenn jetzt aber schon eine Zusage gemacht wurde und von heute auf morgen eine Absage mit o.g. Begründung. Wie liegt der Fall dann? Kann der Inserent Schadensersatz einfordern (mit der Berücksichtigung, dass es nicht um eine kostenlose Anzeige geht).
Wie sollte sich der Verlag/Redakteur dann verhalten? Ist er in dem Fall dann mehr angreifbar? Hat er den "Vertrag" gebrochen? Es gab per Mail den Auftrag und die Zusage und die Anzeige erscheint nicht in der besprochenen Ausgabe, aus Konkurrenzgründen
Wäre um schnelle Hilfe sehr dankbar!
Pechvogel |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 20.09.07, 13:02 Titel: |
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| Pechvogel77 hat folgendes geschrieben:: | | Es gab per Mail den Auftrag und die Zusage | War die 'Zusage' eine eindeutige Auftragsbestätigung bzw. Auftragsannahme? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Pechvogel77 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.09.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 20.09.07, 13:17 Titel: |
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| Biber hat folgendes geschrieben:: | | Pechvogel77 hat folgendes geschrieben:: | | Es gab per Mail den Auftrag und die Zusage | War die 'Zusage' eine eindeutige Auftragsbestätigung bzw. Auftragsannahme? |
Wenn man die Annahme und den Dank per Email und die Bestätigung, der Seitenzahl als Zusage sieht, JA.
Es ist noch kein Vertrag gemacht worden, aber klar, eine Zusage kam von beiden Seiten der Beteiligten.
Sieht wohl rechtlich für den Zeitschriftenherausgeber etwas düster aus, weil er sich nicht direkt so entschieden hat? Wie haber konnte er sich vor der ersten (!!!) Ausgabe seiner Sache gleich sicher sein? Man geht klar vorher alle Eventualitäten durch, aber man sieht immer irgendetwas nicht, oder?
Wäre echt super, wenn weiter Hilfe möglich wäre!
EDIT:
Nach genauerem Hinsehen, gab es von Seiten der Redaktion keine schriftliche Zusage der Anzeigenschaltung! Das verändert die Rechtslage wahrscheinlich, oder?
Ein Schadenersatz wäre von Seiten der Inserenten wohl auch sehr schwer zu beweisen, da es um die Ersterscheinung geht und man noch nicht voraussagen kann, wie die Zeitschrift angenommen wird vom Kunden!?!
Eher liegt der Schaden bei der Zeitschrift, die nun mit übler Nachrede zu kämpfen hat wie "bestechlich" etc. noch bevor sie auf den Markt kommt!?!
Danke! |
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