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Mich interessiert ganz dringend, ob ein Gesellschafter in einer GmbH (2 geschäftsführende Gesellschafter mit je 50% Anteil) zu einer Gesellschafterversammlung einen Berater mitnehmen kann ohne das Einverständnis des 2. Gesellschafters vorher einzuholen. Ich könnte mir vorstellen, dass das nicht möglich ist, da in einer solchen Versammlung ja firmeninterne, vertrauliche Dinge besprochen werden. Wie ist das, wenn eine Gesellschafterversammlung in Firmenräumen stattfindet, in die man nur gelangen kann, wenn man durch die Produktionsräume geht. Kann der zweite Gesellschafter den Zutritt zu diesen Räumen untersagen?
Einen Anwalt oder sonstigen Berater kann ein Gesellschafter nur mitbringen, wenn dies in der Satzung erlaubt, oder ein entsprechender Gesellschafterbeschluß gefasst wurde(Ggf. in der betreffenden Versammlung). Ansonsten muß der Berater draußen bleiben, bzw. wieder gehen. _________________ Gruß
Vielen Dank für die Antwort. Wenn dieser Berater Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sein muss (wegen der Schweigepflicht) wie muss er das nachweißen, dass er zu einer dieser Berufsgruppen gehört?
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