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Verfasst am: 27.01.07, 20:09 Titel: Fitness Studio - Kündigung wegen Vertragsverletzung
Es stellt sich folgendes Fallbeispiel:
Im Studio B können Verträge über 6, 12 oder 18 Monate abgeschlossen werden.
Frau A schließt im Studio B einen Vertrag mit einer Laufzeit von 18 Monaten ab. Der Vertrag beinhaltet lediglich eine Einzugsermächtigung, Kündigungsfrist, Versicherungsleistung bei Unfällen, Haftungsausschluss für Gegenstände sowie nachstehenden Passus:
"Eine Unterbrechung des Vertrages ist ab 12 Monatsverträge möglich. Die Passive Mitgliedschaft betägt 10,00 €. Die unterbrochenen Monate werden an das Vertragsende angehängt."
Der Schlusssatz lautet: "Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen."
Die AGB werden Frau A bei Vertragsabschluss jedoch nicht übergeben, auch nicht zur Einsichtnahme vorlegt, noch sind sie im Studio selbst veröffentlicht. Demzufolge dürften hier §§ 305 und 306 BGB anzuwenden sein.
Frau A beabsichtigt nun von ihrem Recht auf einen Passiven Monat Gebrauch zu machen, woraufhin ihr erklärt wird, dies sei nur im Falle einer Schwangerschaft bzw. bei Krankheit möglich, obwohl vor Vertragsabschluss ausdrücklich mit der Möglichkeit einer Passiven Mitgliedschaft geworben und zugleich die Teilnahme am Kursprogramm an 2 Tagen des entsprechenden Monats zugesichert wurden und der Vertrag selbst auch keine Bedingungen bezüglich der Passiven Mitgliedschaft enthält.
Hat Frau A Anspruch auf einen Passiven Mitgliedschaftsmonat und liegt hier evtl. sogar
eine Vertragsverletzung seitens des Studios B vor, die Frau A ggfls. zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt?
Besten Dank im voraus und viele Grüße aus dem - heute - verschneiten Sauerland
Zunächst frage ich mich erst einmal, weshalb für einen passiven Vertrag 10 € zu zahlen sind. Wenn das aber so vereinbart wurde, dann kann man es jetzt auch nicht mehr revidieren.
Wenn die Passivzeit generell gelten soll und das bei Vertragsabschluss auch so vereinbart war, dann sollte sich das irgendwoher ergeben, denn wenn das Studio sich jetzt quer stellt, dann müsste die Vereinbarung in der genannten Form auch bewiesen werden. Wenn das Studio andererseits Bedingungen vorschiebt, die sich aus den AGB / aus dem Vertrag nicht ergeben, dann ist das eine einseitige Abänderung des Vertrags und eine Erschwernis zu Lasten des Kunden, die einem Vertragsbruch gleichkommen kann. Das wäre allerdings ein Grund für eine fristlose Kündigung. Letztlich kann das aber nur vor Ort anhand der vorhandenen Unterlagen sicher geklärt werden. Es ist bekannt, dass sich Studios immer wieder Haken und Ösen einfallen lassen, um den vollen Beitrag zu kassieren. Ggf. muss man sich anwaltlich beraten lassen.
Anderenfalls muss man dem Studio energisch klar machen, dass zwischen Vertragsabschluss und Umsetzung des Vertrags erhebliche Unterschiede zum Nachteil des Kunden bestehen, die man sich nicht bieten lassen wird. Hält man sich nicht an die abgeschlossenen Vertragsbedingungen, werde die Einzugsermächtigung widerrufen und der Vertrag fristlos gekündigt. Viele Studios spekulieren einfach mit der Unwissenheit und Phlegmatik der Kunden. Kündigt man und es wird kein Beitrag mehr gezahlt, ist das Studio gefordert zu klagen, wenn es noch Geld sehen will. Ob das Studio dieses Risiko eingeht, wenn sie wissen, dass nicht alles korrekt abläuft, sei dahingestellt.
Im Übrigen ist z.B. die Klausel in den AGB, dass für Sachen des Kunden nicht gehaftet wird, von den Gerichten auch für unwirksam erklärt worden. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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