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recht.de :: Thema anzeigen - wo erfährt man etwas über anhängige Mahn-/Vollstreckungsbesc
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wo erfährt man etwas über anhängige Mahn-/Vollstreckungsbesc

 
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martina24
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.04.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 00:02    Titel: wo erfährt man etwas über anhängige Mahn-/Vollstreckungsbesc Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen:
man hat sich zu entscheiden, ob z.B. eine Erbschaft angetreten wird.
Vorher würde man sich gerne schlau machen, ob der Erblasser Mahnbescheide und / oder Vollstreckungsbescheide am laufen hatte.
Wo kann man das machen ?
Ist doch richtig, dass bei einem privaten säumigen Schuldner beim Gericht an seiner Meldeadresse der Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid beantragt wird, oder ? Für z.B. Köln und Umland dürfte das wohl Euskirchen sein.

Erfährt man bei dem Zentralen Mahngericht Euskirchen die anhängigen Mahn- und Vollstreckungsbescheide oder welchen Tipp habt ihr ?!?!

Danke + Grüße
martina
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 00:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist doch richtig, dass bei einem privaten säumigen Schuldner beim Gericht an seiner Meldeadresse der Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid beantragt wird, oder ?

Äh, oder. Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid beantragt der Gläubiger an seinem Wohnsitz. An das Wohnsitzgericht des Schuldners wird erst nach Widerspruch bzw. Einspruch abgegeben (wenn die Kosten eingezahlt sind).
Zitat:
Vorher würde man sich gerne schlau machen, ob der Erblasser Mahnbescheide und / oder Vollstreckungsbescheide am laufen hatte.
Wo kann man das machen ?

Äh, hab ich noch nie versucht. Man könnte sämtliche Mahngerichte in DE anschreiben. Die würden allerdings eine Auskunft nur erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden würde. Das ginge am besten mit einem Erbschein. Winken
Zitat:
man hat sich zu entscheiden, ob z.B. eine Erbschaft angetreten wird.

Tja nun, wenn Vermögen da ist, sollte das nicht das Problem sein. Ggf. kann man die Haftung für Verbindlichkeiten ja noch auf den Nachlaß begrenzen und eine Nachlaßinsolvenz anstreben.

Wir warten mal hier noch ein paar Antworten ab, dann schubse ich das ins Erbrecht.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

beim für den Wohnsitz des Erblassers/den (letzten) Wohnsitzen des Erblassers zuständigen Vollstreckungsgericht/-en kann man aus dem Schuldnerverzeichnis in Erfahrung bringen, ob dieser bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder ein Haftbefehl zur Erzwingung derselben vorliegt.

Unter insolvenzbekanntmachungen.de bzw. beim zuständigen Insolvenzgericht kann man sich erkundigen, ob ein (Privat-)Insolvenzverfahren anhängig ist.

Existieren Hinweise auf Schulden des Erblassers bzw. dessen Gläubiger, könnte auch diesen nachgegangen werden.

Gruß
Peter H.
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det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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