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Davi Nguyen noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.01.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 25.01.07, 20:25 Titel: Begriff gesucht! |
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Hallo!
Ich suche einen Begriff, der sich bedauerlicherweise aus meinem Gedächtnis entfernt hat. Und zwar bedeutet der Begriff, dass man sich in Verfahren auf ältere Fälle mit ähnlichen Sachverhalt bezieht und deren Ausgang zu seinen Gunsten zu nutzen.
Ich hoffe Sie können mir helfen...
MfG
Nguyen |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 25.01.07, 20:31 Titel: |
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Hallo,
in Deutschland: "Einschlägige Rechtsprechung" oder "herrschende Rechtsprechung" oder "ständige höchstrichterliche Rechtsprechung" ...
Anderswo z.B. "Präzedenzentscheidung", oder so ähnlich.
Gruß
Peter H. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 25.01.07, 20:31 Titel: |
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Klingt irgendwie nach "Präzidensfall"  |
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Davi Nguyen noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.01.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 25.01.07, 20:39 Titel: |
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genau!!!
danke... |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 25.01.07, 20:56 Titel: |
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Zitat: | Klingt irgendwie nach "Präzidensfall" |
Sie studieren aber nicht Jura?
Gr
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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Davi Nguyen noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.01.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 25.01.07, 21:49 Titel: |
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nein, ich bin schüler der 9.Klasse (14 jahre). |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 25.01.07, 21:56 Titel: |
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@Davi Nguyen
Gott sei Dank, dann sei's toleriert.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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Bernd Steinbach FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 322 Wohnort: Bensheim
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Verfasst am: 28.01.07, 11:53 Titel: |
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Präzedenzfall (man beachte die Schreibweise) ist kein Begriff des deutschen Rechts. Mehr Informationen gibt es hier.
Im hiesigen Recht spricht man allenfalls von Präjudizien, also gerichtliche Entscheidungen, die in späteren Entscheidungen als "Vorbild" dienen können. _________________ Bernd Steinbach |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 28.01.07, 12:39 Titel: |
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Ja, die Jugend guckt eben zuviel amerikanische Filme!  _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 28.01.07, 13:06 Titel: |
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Bernd Steinbach hat folgendes geschrieben:: | Präzedenzfall (man beachte die Schreibweise) ist kein Begriff des deutschen Rechts. Mehr Informationen gibt es hier.
Im hiesigen Recht spricht man allenfalls von Präjudizien, also gerichtliche Entscheidungen, die in späteren Entscheidungen als "Vorbild" dienen können. | *Deutsche Sprache, schwere ...*
Google findet den Begriff "Präzidenzfall" 1.280, und "Prezedenzfall" 173.000 mal. *Ich bin also nicht alleine*
Der ARD-Ratgeber Recht schreibt zu "Präzedenzfall"
Zitat: | Präzedenzfall ist ein Sachverhalt, dessen gerichtliche Entscheidung für die Entscheidung gleichgelagerter Fälle für die Zukunft verbindlich ist.
| Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw02497.html
@ Karsten zu Zitat: | Ja, die Jugend guckt eben zuviel amerikanische Filme! | Ich auch  |
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Bernd Steinbach FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 322 Wohnort: Bensheim
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Verfasst am: 28.01.07, 13:16 Titel: |
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Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: |
Der ARD-Ratgeber Recht schreibt zu "Präzedenzfall"
Zitat: | Präzedenzfall ist ein Sachverhalt, dessen gerichtliche Entscheidung für die Entscheidung gleichgelagerter Fälle für die Zukunft verbindlich ist.
| Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw02497.html |
Das ist als Definition auch richtig. Nur kennt das deutsche Recht grundsätzlich einen Präzedenzfall nicht. Im Mietrecht gab es allerdings einen sogenannten Rechtsentscheid ( § 541 ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung) _________________ Bernd Steinbach |
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Gast
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Verfasst am: 28.01.07, 15:22 Titel: |
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Bernd Steinbach hat folgendes geschrieben:: | Das ist als Definition auch richtig. Nur kennt das deutsche Recht grundsätzlich einen Präzedenzfall nicht. | Auch hier ein entschiedenes Jein... zwar ist jeder Sachverhalt individuell zu würdigen, aber es gibt sowas wie die Einheitlichkeit der Rechtsordnung. Und ein AG Nimmersatt hat sich bei identischer Rechtslage an der obergerichtlichen Judikatur, insb. der des BGH, zu orientieren  |
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moro FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 1438
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Verfasst am: 28.01.07, 18:56 Titel: |
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Exrichter hat folgendes geschrieben:: | hat sich bei identischer Rechtslage an der obergerichtlichen Judikatur, insb. der des BGH, zu orientieren |
Was heißt "hat sich zu orientieren"? Sicher wird der Amtsrichter dem BGH-Urteil Aufmerksamkeit schenken und ihm in den meisten Fällen auch folgen, sei es dass ihn die Argumentation des BGH überzeugt oder auch nur, dass er die Parteien nicht überflüssigerweise in Rechtsmittel treiben will, die dann vermutlich im Sinne der BGH-Rechtsprechung enden werden. Aber er 'hat' sich eben nicht zwingend an die BGH-Rechtsprechung zu halten (Art. 20 III GG) - das ist gerade der Unterschied zum englischen System der strikten Präjudizienbindung von oben nach unten im hierarchischen Gerichtsaufbau. (Und manche Änderung auch der BGH-Rechtsprechung ist nur dadurch zustandegekommen, dass ein untergerichtlicher Richter doch einmal wider den Stachel gelöckt und so dem BGH, wenn der Fall dann schließlich bei ihm landete, überhaupt erst die Gelegenheit zur Rechtsprechungsänderung verschafft hat.)
Gruß,
moro |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 31.01.07, 09:48 Titel: |
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Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | Google findet den Begriff "Präzidenzfall" 1.280, und "Prezedenzfall" 173.000 mal. *Ich bin also nicht alleine*  |
Mit Ihrem "Präzidensfall" (s.o.) sind Sie aber fast allein: 491 Google-Treffer!  _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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