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Auktion - versehentliches Bieten

 
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go2utah
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 14:05    Titel: Auktion - versehentliches Bieten Antworten mit Zitat

Hallo,

A winkt dem B während der Auktion zu. Der Auktionator deutet dies als Gebot und A ist Höchstbietender und gewinnt die Auktion. Ist A zun Kauf verpflichtet?
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Agent Provocateur
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 14:48    Titel: Re: Auktion - versehentliches Bieten Antworten mit Zitat

go2utah hat folgendes geschrieben::
Ist A zun Kauf verpflichtet?



Jein! Winken

Der von Ihnen geschilderte SV ist das klassische Beispiel (Trierer Weinversteigerungsfall) für das Vorliegen des sog. potentiellen Erklärungsbewusstseins. Wenn man in Ihrem Beispiel - wie im Original - dem A unterstellen kann, dass er bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass man seine Handbewegung während der Auktion als Gebot auffassen wird, ist seine Willenserklärung zwar wirksam, aber gemäß §§ 142, 119, 121, 143 BGB anfechtbar.
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