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Person A erhält per email eine Zahlungsaufforderung über knapp 60.- Euro für die Nutzung einen Routenplaner-Services. Die Anmeldung soll laut Rechnung am 20.12.2006 erfolgt sein, die Zahlungsaufforderung per email kam am 26.1.2007, also nach Ablauf der Widerrufsfrist. Die Zahlungsaufforerung war die erste email die erhalten wurde, eine Bestätigung der vorgeblichen Anmeldung mit Hinweis auf Widerrufsrecht o.ä. kam vorher nicht.
Da Person A häufiger die kostenfreien Routenplaner im Netz nutzt, kann sich Person A nicht mehr erinnern, ob er zum fraglichen Termin einen Routenplaner aufgesucht hat oder nicht. Ausschliessen kann er es aber nicht. Eine Überprüfung der Seite schlug fehl, da sie im Moment wegen "technischer Schwierigeiten" (so der Text auf der Startseite) nicht ereichbar ist. Recherchen im Netz haben allerdings ergeben, dass der Betreiber mehrere dieser Seiten betreibt, in denen auf die Kostenpflichtigkeit des Angebotes nur im Kleingedruckten am unteren Ende der Seite - die nur durch Scrollen zu ereichen ist - hingewiesen wird. Person A hätte natürlich mit Wissen um die Kostenpflichtigkeit keine Anmeldung vorgenommen, er weiß ja, dass es kostenfreie Routenplaner gibt.
Fazit: Person A ist nun auf eine der Bauernfängereien hereingefallen, über die er selbst vorher immer wieder gelesen hat. Was soll er tun? Mus er zahlen?
Ich denke, A muss nicht zahlen. Siehe § 305c (1) BGB. Er kann der Rechnung widersprechen, damit eine ungerechtfertigte Rechnung nicht "im Raum steht". Sollte ein Mahnbescheid vom Gericht kommen, dann müsste A schnell widersprechen. Dass der Anbieter so weit geht, kann ich mir aber schlecht vorstellen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Person A erhält per email eine Zahlungsaufforderung
Wie kommt der Rechnungsversender denn an die Mail-Adresse? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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