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Verfasst am: 29.01.07, 13:32 Titel: Gewonnener Prozess: Wie komme ich an meine Nebenforderungen?
Also,
Person A hat auf Schadenersatz geklagt und Recht bekommen. Person A hat sich selbst
vertreten.
Jetzt bekommt Person A den Schaden zu 30% ersetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt die beklagte Person B. Allerdings hatte Person A noch weitere Kosten, die er "vorgeschossen" hat, um an sein Recht zu kommen, die da wären: Kosten für Mahnbescheid, Portoauslagen, Gerichtskosten Mahngericht, Gerichtskosten Amtsgericht, Zeugengeld usw.
Diese Kosten gehörten nicht zur Hauptforderung, sondern zur Nebenforderung.
Muß die beklagte Person B jetzt diese Nebenforderungen an Person A begleichen, oder muß er diese Nebenforderungen gar von Person B einklagen?
Gerichtskostenvorschuss und Zeugengeldvorschuss hat Person A direkt an das Amtsgericht bezahlt. Bekommt er das Geld vom Gericht wieder oder vom Beklagten?
Besten Dank und Gruß,
Sebastian
Zuletzt bearbeitet von Skinner75 am 29.01.07, 15:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
Die Kosten des Verfahrens können im Kostenfestsetzungsverfahren innerhalb des anhängigen Prozesses gegenüber der Gegenseite festgesetzt werden (§§ 103 ff ZPO). _________________ Bernd Steinbach
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