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Verfasst am: 26.12.04, 23:59 Titel: Riesen Problem mit dem Bundesamt für Zivildienst
Halli Hallo,
ich habe ein kleines (eher grosses) Problem mit dem Bundesamt für Zivildienst. Vorab erstmal mein Werdegang. Vom 01.01.04 - 26.03.2004 Bundeswehr. Da ich ein Angebot hatte in meinen alten Beruf zurückzukehren, habe ich einen KDV Antrag gestellt, der genehmigt wurde und habe mich auf 6 Jahre Katastrophenschutz verpflichtet. Da das mit meinem Job leider doch nicht so geklappt wie ich mir das vorgestellt hatte (Stellenabbau) und ich drohte Arbeitslos zu werden, habe ich mir gedacht das ich meine Restzeit Zivildienst mache. Meinen EInberufungsbescheid habe ich auch promt bekommen, Stelle habe ich auch bekommen. Die Restdienstzeit ist offiziel vom 16.08.2004 - 19.02.2005. So weit so gut.
Da ich mein Zivildienst in einem Drogentherapiezentrum verrichte und dort sämtliche Fahrten die anfallen mit 2 anderen Zivikollegen tätige, musste ich zur Einstellungsuntersuchung einen Drogentest (Haaranalyse) machen, was ja auch logisch und verständlich ist. Diese Einstellungsuntersuchung habe ich am 22.08.2004 gemacht, also nachdem ich schon begonnen habe zu arbeiten. Ich habe auch bis zum 20.10.2004 nichts von Ihnen gehört, da bekam ich mit einmal eine Einladung zum Gesundheitsamt. Dort wurde mir MÜNDLICH mitgeteilt, das meine Haaranalyse positiv sei (Kanabis/THC Rückstände), dies habe ich dort sofort dementiert, da ich NIEMALS Drogen zu mir genommen habe und dies auch niemals tun werde und wollte das schriftlich haben. Daraufhin sagte man mir, dass sie mir das nicht schriftlich geben können, da die Information schon ans Bundesamt für Zivildienst geschickt wurde... Vollkommen Baff ging ich zur Arbeit und erzählte dies meiner Cheffin. Da sie selber Therapeutin ist, war sie selber überrascht, das bei mir sowas festgestellt wurde. Da sie mir glaubt das ich keine Drogen zu mir genommen habe, habe ich am selben noch eine UK (Urinkontrolle) abgegeben, die NEGATIV ausgefallen ist. Dieses Ergebnis und ein Schreiben, in dem meine Cheffin schreibt, das sie mich trotz diesem angeblichen Vorwurfs weiter beschäftigen würden, da nur menschliches Versagen auf Seiten des Gesundheitsamtes in Frage kommen kann. Da bis zum 20.12.2004 keine Info vom Bundesamt kam, dachten wir die Sache sei gegessen... Dachten wir ... Am 20.12.2004 kam ein Schreiben, das ich nicht weiter in dem Betrieb arbeiten dürfe. Wir haben sofort ein Beschwerdeschreiben fertig gemacht und ich habe noch ein Drogenscreening bei unserem Arzt machen lassen (auch NEGATIV). Nun ist meine Frage, ob ich rechtlich gegen das Bundesamt vorgehen kann, da ich wie gesagt NIEMALS Drogen zu mir genommen habe (es kann auch NICHT passiv geschehen sein, da ich keine Discogänger bin und in meinem Bekanntenkreis niemand kifft). Ich bin bis auf weiteres Beurlaubt von meinem Betrieb bis eine Antwort vom Bundesamt auf die Beschwerde/Wiederspruch kommt. Da ich vermeiden will, das solch eine Sache zu UNRECHT in meine Akten niedergeschrieben werden (wo auch immer), möchte ich rechtlich dagegen vorgehen.
Was zudem noch dazukommt ist, das zwischem dem Ergebnis vom Gesundheitsamt und der "Entlassung" durch das Bundesamt knappe 2 Monate liegen, in der ich ja hätte weiss was tun können ... Ausserdem muss ich nur noch 2 Monate dienen und ich denke nicht das man für 2 Monate eine andere Stelle findet. Auch kann und werde ich diese schwere Last nicht einfach hinnehmen, da mir hier eindeutig unrecht getan wird!!
die Screening-Tests funktionieren nur äusserst fehlerhaft, jeder Arzt und Sachverständige weiss das, aber einige Verwaltungs- und Polizeibehörden berufen sich trotzdem auf die Ergebnisse dieser Tests. Da hilft nur eine Rechtsvertretung, die Ihre eigenen Interessen durchsetzt.
Es ist unseriös, in Verwaltungsverfahren solche Tests zu verwenden und grenz schon an den Bereich "Straftaten im Amt". Meines Wissens hat sich auch der Generalbundesanwalt dazu bereits geäussert.
Mit freundlichen Grüssen
Christian Rüger
Zuletzt bearbeitet von Gast am 27.12.04, 18:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
nein ich habe noch nicht alle 9 Monate abgeleistet, ich müsste noch bis zum 19.02.2004 meinen Dienst ableisten.
@Christian Rüdiger: Nur was soll ich denn bitte machen ?? Da anscheinend nur menschliches Versagen auf Seiten der BAZ oder Gesundheitsamt vorliegen kann, da ich wie gesagt zu 10000% sagen kann, das ich nichts genommen habe! Sonst würde ich diesen ganzen Hackmack hier ja wohl nicht betreiben. Ich kann diese Last wie gesagt nicht auf mir sitzen lassen.
die Beschwerde wird in einem formlosen Verfahren bearbeitet. Wenn der Beschwerde nicht abgeholfen wird kann erneut Beschwerde beim zust. Bundesministerium eingereicht werden.
Gegen die ausgesprochene Versetzung (nicht mehr im Betrieb arbeiten dürfen) sollten Sie Klage (allgemeine Leistungsklage) auf Aufhebung dieser Weisung und Wiederzuweisung dieser Stelle erheben. Gleichzeitig sollte beim VG ein Antrag auf einstweiliger Anordnung gestellt werden, da die Klage während ihrer ZD-Zeit nicht mehr bearbeitet wird.
Verfasst am: 28.12.04, 01:34 Titel: Re: Riesen Problem mit dem Bundesamt für Zivildienst
Chris83 hat folgendes geschrieben::
Vom 01.01.04 - 26.03.2004 Bundeswehr. Da ich ein Angebot hatte in meinen alten Beruf zurückzukehren, habe ich einen KDV Antrag gestellt, der genehmigt wurde
Dann war die "Genehmigung" bzw. Anerkennung wohl ein Irrtum. Siehe Art. 4 Abs. 3 GG.
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