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Person A (Mehrfamilienhausbesitzer) hat am 11.01.2007 insgesamt 1.385,30 € als Teilzahlung für die Rückstände aus den Jahresrechnungen und den Abschlägen per 15.12.2006 an den Energieversorger überwiesen. Zeitgleich hat Person A ein Fax an das Kundenzentrum gesendet, in dem die Vertragsnummern, die Rechnungsnummern und die zu zubuchenden Beträge aufgelistet wurden.
Gestern wurde Person A bei einem persönlichen Gespräch im Kundenzentrum unter Androhung der heutigen Sperrung „genötigt“ Ratenzahlungsvereinbarungen zu unterschreiben, dass bis HEUTE ein Geldeingang in Höhe von 930,00 € auf das Konto des Energieversorgers gutgeschrieben sein muss. Zusätzlich berechnet der Energieversorger 10% Zinsen für die Ratenzahlungen.
Gestern Abend hat Person A die Ratenzahlungsvereinbarung mit den Jahresrechnungen und Abschlagsforderungen verglichen und festgestellt, dass der Energieversorger die Zahlung vom 11.01.2007 einfach auf die Abschlagsforderungen per 15.01.2007, 25.01.2007 und 26.01.2007 gebucht hat.
Des weiteren hat Person A dem Energieversorger am 11.01.2007 mitgeteilt, dass für 2 Zähler kein Verbrauch anfällt. Trotzdem berechnet der Energieversorger hierfür Abschläge und hat auch Teilbeträge aus der Zahlung von Person A darauf gebucht.
Kann Person A eine ordnungsgemäße Verbuchung der Zahlung verlangen?
Kann Person A eine Korrektur der Ratenzahlungsverträge verlangen?
Ist eine Zahlungsvereinbarung von nur 1 Tag nicht zu knapp bemessen?
Sind 10% Zinsen nicht unangemessen hoch?
Also erst mal muss man seinen Verpflichtungen nachkommen. Die Fristen die man bekommt sind Goodwill. Man ist nicht gewungen Vereinbarungen einzugehen. Jedoch gibts dann eben keinen Strom und der Rechtsweg wird betritten.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Person A ist ja bereit ihren Verpflichtungen nachzukommen, da der Energieversorger aber monatlich 930,00 € für die Ratenvereinbarung und 500,00 € für die Vorausszahlungen verlangt, gestaltet sich das etwas schwierig.
Im Monat Januar 2007 hat Person A bereits 1.385,00 € bezahlt und soll heute nochmals 930,00 € zahlen.
Person A hat gestern klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie den heute fälligen Betrag erst in der nächsten Woche zur Verfügung hat.
Selbst der Vortrag, dass auch das Büro von Person A von der Sperre betroffen ist, ohne die Energieversorgung keine Aufträge mehr erledigt werden können und somit auch keine Einnahmen mehr zur Verfügung stehen von denen Zahlungen an den Energielieferanten getätigt werden können, wurde nicht gelten gelassen.
Person A fühlt sich erpresst und in ihrer Existenz bedroht.
Also ich würde erst mal den Stromanbieter wechseln
Die Frage ist doch wieso man erst soviel auflaufen lässt. Wenn man kein Geld hat sollte man eben den Verbrauch reduzieren.
Zitat:
Person A hat gestern klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie den heute fälligen Betrag erst in der nächsten Woche zur Verfügung hat.
Dann wird der Strom eben erst wieder nächste Woche angestellt
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Der Energielieferant setzt Abschläge viel zu niedrig an bzw. verlangt keine und hat somit die Nachzahlung provoziert. Beispiel: Verbrauch 1.411,42 € / neuer Abschlag 21,00 €.
Person A ist sich auch nicht bewusst, wie sie den hohen Verbrauch - 30.000 KwH mit 2 Personen und 256 m3 Wasser mit 3 Personen (2 + Mieter Dachgeschoss) - produziert haben soll.
Letzte Frage:
Auf Person A laufen insgesamt 8 Verträge. 4 Verträge werden auf Mieter umgeschrieben, 1 Vertrag ist leerstehend und 3 Verträge (Privat, Büro und Wasser) behält Person A. Wenn Person A die Ratenzahlungen für die Mieterwohnungen und die Leerstandswohnung nicht zahlt - können dann die 3 bei Person A verbliebenen Zähler gesperrt werden???
Der Energielieferant setzt Abschläge viel zu niedrig an bzw. verlangt keine
Man kann auch selber rechnen und eben mehr zahlen, oder das Geld zurücklegen.
Zitat:
Person A ist sich auch nicht bewusst, wie sie den hohen Verbrauch
Der Zähler ist meist im Keller, die Preise öffentlich
Zitat:
Auf Person A laufen insgesamt 8 Verträge
Ich würde dann eben schnell mit meinen Mieter abrechnen, oder deren Vorauszahlung erhöhen. Oder am einfachsten die den Zähler anmelden lassen
Wenn man nicht selber rechnen kann gibts Wohnungsverwalter, Buchhalter oder einen PC der auch schön rechnen kann.
Machen Sie dem Versorger eine Zahlungplan, nehmen 500 Euro in die Hand und gehen hin. Wenn er einverstanden ist bekommt er sofort 500 den Rest lt. Plan. Wenn nicht erklären Sie ihm das nun zwangsversteigert wird.
Klaus
P.S. versorger wechseln wenn nötig _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Wichtig wäre nur noch die Beantwortung der letzten Frage:
Wenn Person A die Ratenzahlungen für die, ab dem 01.02.07 den Mietern gehörenden Zähler und die Leerstandswohnung nicht zahlt, können dann bei Person A die restlichen 3 Zähler gesperrt werden???
Wenn Sie der Stromkunde sind dann werden Ihre Zähler gesperrt.
Wenn die Mieter die Stromkunden sind dann nicht
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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