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Nachträglich erweitern auf mehrere Beklagte

 
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 16:49    Titel: Nachträglich erweitern auf mehrere Beklagte Antworten mit Zitat

Aus einem Verkehrsunfall ist die Schadenshöhe strittig.

Bezüglich dem Grunde hat die gegnerische Versicherung bislang keine Vorbehalte.

A möchte nun gegen die Versicherung klagen, um im gerichtlichen Verfahren ein rechtschutzgedecktes Sachverständigengutachten zu beantagen und die Differenz zwischen Kostenvoranschlag und dem bislang anerkanntem Schaden zu erlangen.

A möchte nur die Versicherung verklagen und den Fahrer und den Halter außen vor lassen, damit dort nicht schlafende Hunde bezüglich der Haftungsquote geweckt werden.

Wenn die Versicherung nun im gerichtlichen Verfahren doch den Anspruch dem Grunde nach bestreitet und den Fahrer als Zeugen benennt, kann A dann die Klage noch auf den Fahrer erweitern und diesen in die Parteistellung bringen? Gibt es hierfür eine Frist?
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Bernd Steinbach
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

A kann das tun. Eine Frist gibt es nicht.
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Bernd Steinbach
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