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Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.01.07, 21:50 Titel:
Nach der Übergabe des Gewinns ist A normalerweise Eigentümer des Gewinns. Und was zeichnet ein Eigentum aus? Richtig! Man kann es veräußern.
Falls es nicht andere Bedingungen gab im Gewinnspiel. War eine davon, dass der Gewinner z.B. eine gewonnene Reise auch absolvieren und dabei in die PR-Kameras winken muss,
dann muss er diese wohl einhalten oder anfechten. Oder den Gewinn ablehnen.
Wenn die Firma Bauzubehör Müller eine Betonmischmaschine sponsort für eine Verlosung unter dem Versprechen, dass Müller senior diese persönlich unter Pressefotoblitzen übergeben kann an den glücklichen Gewinner anlässlich seines 25jährigen Firmenjubiläums, das dann auch noch erwähnt werden muss, kann man die Betonmischmaschine schlecht klammheimlich bei e-bay anbieten und eine anonyme Zusendung verlangen.
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