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GmbH zu viele schulden

 
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splitter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 22:06    Titel: GmbH zu viele schulden Antworten mit Zitat

Nabend allerseits,

Wenn jetzt die GmbH xy 2 läden hat und zu viele schulden sich angesammelt haben so das der Gf konkurs anmelden will den einen laden verkauft und den anderen selbst mit einem anderen zusammen gewerbe anmeldet um sie mit der gbr aufzukaufen und mit das ganze geld an alle gläubiger verteilt.Ist das Rechtsmässig in Ordnung?
_________________
Ich stelle nur fragen , damit andere die antwort lesen können.
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
so das der Gf konkurs anmelden will


Die GmbH muss Konkurs anmelden wenn sie kein Geld mehr hat oder überschuldet ist.
Das kann man sich nicht aussuchen

Klaus

Das Klingt nach konkursverschleppung und ist strafbar
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

und irgendwie hab ich das auch nicht so ganz verstanden weil der satz der da steht so vom aufbau und zum lesen irgendwie doch zumindest für mich nicht so ganz hundertprozentig klar also zu begreifen war oder eigentlich immer noch ist.kann man das so schreiben ?
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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ulli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

auch Ihre Frage ist nicht zu verstehen! Wie wäre es mit Kommata und deutscher Rechtschreibung?

Ulli
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man nichts verseht oder nichts zu sagen hat sollte man.......
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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