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Verdienstgrenze Familienversicherung GKV Kapitalerträge

 
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Herbet H
Gast





BeitragVerfasst am: 27.12.04, 16:48    Titel: Verdienstgrenze Familienversicherung GKV Kapitalerträge Antworten mit Zitat

Jemand wird ab 1.1.05 in der KGV des Ehepartners mitversichert (Familienversicherung, bisher PKV, als Selbständiger).

Die Zuverdienstgrenze liegt bei Euro 345,- monatlich (Information aus dem Internet).

Gilt die folgende Rechnung, falls nur Kapitalerträge anfallen:

345 Euro x 12 = 4140,-- Euro

Da die Hälfte der Erträge dem versicherten Ehepartner zuzurechnen sind, ergeben sich die gesamten Kapitalerträge der Ehepartner zu maximal: 8280,-- ?
---

Was sollte noch beachtet werden?

Danke für Antworten!
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.12.04, 20:25    Titel: Re: Verdienstgrenze Familienversicherung GKV Kapitalerträge Antworten mit Zitat

Herbet H hat folgendes geschrieben::

Da die Hälfte der Erträge dem versicherten Ehepartner zuzurechnen sind, ergeben sich die gesamten Kapitalerträge der Ehepartner zu maximal: 8280,-- ?
---


Warum soll nur die Hälfte zählen?
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Herbert H
Gast





BeitragVerfasst am: 28.12.04, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zu "27.12.04, 20:25"

Der Ehepartner ist über ein normales Arbeitsverhältnis krankenversichert. Dabei werden Kapitalerträge nicht zur Beitragsbemessung heramgezogen.

Nur bei dem Ehepartner, der die Familienversicherung in Anspruch nimmt sind Kapitalerträge für den Freibetrag zu berücksichtigen, da er ja selbst kein eigenes Versicherungsverhältnis aus einem Arbeitsverhältnis hat.

Die Kapitalerträge sind aber Erträge, die beiden zuzurechnen sind, da sie beide Eigentümer sind, folglich sind sie jedem zur Hälfte zuzurechnen.

(Ich bin allerdings Laie)
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