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Jemand wird ab 1.1.05 in der KGV des Ehepartners mitversichert (Familienversicherung, bisher PKV, als Selbständiger).
Die Zuverdienstgrenze liegt bei Euro 345,- monatlich (Information aus dem Internet).
Gilt die folgende Rechnung, falls nur Kapitalerträge anfallen:
345 Euro x 12 = 4140,-- Euro
Da die Hälfte der Erträge dem versicherten Ehepartner zuzurechnen sind, ergeben sich die gesamten Kapitalerträge der Ehepartner zu maximal: 8280,-- ?
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Da die Hälfte der Erträge dem versicherten Ehepartner zuzurechnen sind, ergeben sich die gesamten Kapitalerträge der Ehepartner zu maximal: 8280,-- ?
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Der Ehepartner ist über ein normales Arbeitsverhältnis krankenversichert. Dabei werden Kapitalerträge nicht zur Beitragsbemessung heramgezogen.
Nur bei dem Ehepartner, der die Familienversicherung in Anspruch nimmt sind Kapitalerträge für den Freibetrag zu berücksichtigen, da er ja selbst kein eigenes Versicherungsverhältnis aus einem Arbeitsverhältnis hat.
Die Kapitalerträge sind aber Erträge, die beiden zuzurechnen sind, da sie beide Eigentümer sind, folglich sind sie jedem zur Hälfte zuzurechnen.
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