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Problme mit nicht versteuerter Rechnung!

 
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Pannik
Gast





BeitragVerfasst am: 25.12.04, 12:34    Titel: Problme mit nicht versteuerter Rechnung! Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe mir - durch eingene Blödheit - ein Riesenproblem eingehandelt.

Ich habe einen Gewerbebetrieb mit dem ich Hausmeistertätigkeiten abwickle.

Ein Bekannter hat micht gebene im eine Rechnung für 2003 auszustellen - nur für seine Unterrlagen - er wollte die Rechnung NICHT für das Finanzamt haben. Ich habe diese Rechnung auch ausgestellt (Über € 7.000). Jetzt ist diese Rechnung doch beim Finanzamt aufgetaucht und ich haben eine "Kontrollmiteilung" bekommen.

Was kann ich jetzt noch tun um den "Schaden" für mich möglicht gering zu halten? Meine Steuererklärung inkl. UMssatzsteuer für 2003 ist schon lange erledigt auch wenn ich wollte kann ich da nichts mehr angeben. ZUmal ich das Geld nie bekommen habe.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.12.04, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

wurden denn die in rechnung gestellten leistungen erbracht und abgerechnet oder warum hat der freund die rechnung erhalten?
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Pannik
Gast





BeitragVerfasst am: 27.12.04, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Die leistung wurde zwar erbracht - aber nicht von mir - der Freund wollte die Rechnung nur für "seine Unterlagen" damit er später noch weis, daß er in 2003 das Geld für die Tätigkeiten ausgegeben hat.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.12.04, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die leistung wurde zwar erbracht - aber nicht von mir -


tja, dann darfst du auch keine rechnung darüber ausstellen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.12.04, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Pannik hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Die leistung wurde zwar erbracht - aber nicht von mir - der Freund wollte die Rechnung nur für "seine Unterlagen" damit er später noch weis, daß er in 2003 das Geld für die Tätigkeiten ausgegeben hat.


Ja ne, is klar ...
Hast Du auf der Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen, die Du nicht an das Finanzamt abgeführt hast?
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.12.04, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, die Kontrollmitteilung verschickt das Finanzamt auch an das Finanzamt für Steuerstrafsachen ("Steuerfahndung"). Für eine strafbefreiende Selbstanzeige ist es jetzt also endgültig zu spät.

Bedanken Sie sich schonmal bei Ihrem "Freund" und ziehen Sie sich für das kommende Strafverfahren warm an ...
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