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Verjährt?

 
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polibaer110
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 18:14    Titel: Verjährt? Antworten mit Zitat

Es geht um folgendes

Mitglied A im Sonnenstudio hat 3 Monatsbeiträge nicht bezahlt.Hat aber ein kurz attest des Frauenarztes eingeschickt,wo bestätigt wurde in kurzer schriftform das sie schwanger ist und deahlb nicht sonnen darf.Im november (19.11.2003) wurde Mitglied A angemahnt wegen der fehlenden beiträge.Hat dann nach endlos langen telefonaten mit dem callcenter des Sonnenstudios,die kurzbestätigung abgeschickt.Laut aussage einer mitarbeiterin wurden dann die Monatsbeiträge ausgesetzt

Im Januar 2004 wurde Mitglied A wegen der fehlenden Beiträge angemahnt.Mitgleid rief wieder an.Dame teilte mit es hätte sich erledigt da es freigestellt ist.Ok erledigt.

Hahahaa

Da hat das Mitglied A falsch gedacht.... Idee Denn am 12.01 2007 wird ihm ein Mahnbescheid überbracht.Mit der forderung vom 19.11.2003!Zinsen wurden über die jahre natürlich berechnet.

Mietgleid A wundert sich doch sehr....Warum haben die sich nie gemeldet?Warum über 3 jahre später?Hätten die mich nicht erstmal anmahnen bzw, anschreiben sollen?

Miteglied A hat beim zuständigen anwalt nachgefragt.Das sonnenstudio ging in die Insolvenz und er erledigt den ablauf.Daher der Mahnbescheid.

Laut Rechtsanwalt ist nichts notiert zur beitragsfreistellung und ein attest liegt auch nicht vor,daher soll Mitgleid A unverzüglich bezahlen,da er es sonst gerichtlich geltend machen will.Der vorgang ist also nicht mehr nachvollziehbar.Aber auch Mitgleid A hat keinerlei beweise.

Nun soll das Mitglied A über 200 euro zahlen und fragt sich ob das rechtens ist ?????? Frage
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Bernd Steinbach
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Verjährt ist der Anspruch nicht, wenn der Mahnbescheidsantrag bis zum 02.01.2007 bei Gericht eingegangen ist.

Der Anspruch wäre allerdings unbegründet, wenn das Sonnenstudio die "Freistellung" akzeptiert hat, was allerdings im Streitfall von A zu beweisen ist.
_________________
Bernd Steinbach
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die Frage berührt nicht das Vereins-/Gemeinnützigkeitsrecht, da das Sonnenstudio offensichtlich kein Verein und auch sonst keine gemeinnützige Körperschaft ist.

Die Frage gehört daher in ein anderes Forum.

Gern würde ich den Thread in das Verbraucherrechts-Forum schieben, denn da gehört er m.E. hin. Ich weiß jedoch, dass derartige Fragen besonders häufig im Forum für Sportrecht behandelt werden. Deshalb schiebe ich den Thread mal dorthin.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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Günni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Bernd Steinbach hat folgendes geschrieben::
Verjährt ist der Anspruch nicht, wenn der Mahnbescheidsantrag bis zum 02.01.2007 bei Gericht eingegangen ist.

Der Anspruch wäre allerdings unbegründet, wenn das Sonnenstudio die "Freistellung" akzeptiert hat, was allerdings im Streitfall von A zu beweisen ist.


Imho wäre der 2.1. 2 Tage zu spät, da die 3jährige Verjährungsfrist Ende 2006 abgelaufen ist.
_________________
mfg


Günni
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Bernd Steinbach
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Günni hat folgendes geschrieben::
Bernd Steinbach hat folgendes geschrieben::
Verjährt ist der Anspruch nicht, wenn der Mahnbescheidsantrag bis zum 02.01.2007 bei Gericht eingegangen ist.

Der Anspruch wäre allerdings unbegründet, wenn das Sonnenstudio die "Freistellung" akzeptiert hat, was allerdings im Streitfall von A zu beweisen ist.


Imho wäre der 2.1. 2 Tage zu spät, da die 3jährige Verjährungsfrist Ende 2006 abgelaufen ist.


§ 193 BGB
§ 167 ZPO

Der Eingang des Antrages am 02.01.2007 hat die Verjährung gehemmt.

31.12.2006 Sonntag
01.01.2007 Feiertag
02.01.2007 nächster Werktag
_________________
Bernd Steinbach
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