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Nutzungsausfall trotz schon erfolgter Neuanmeldung ?!

 
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wuerfel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 7
Wohnort: 73432

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 16:26    Titel: Nutzungsausfall trotz schon erfolgter Neuanmeldung ?! Antworten mit Zitat

Hallo,

Angenommener, sicherlich nicht unrealistischer Fall:

Person A hatte vor 3 Wochen einen Unfall. An diesem ist er NICHT Schuld!
Die gegnerische Versicherung ((Wortsperre: Firmenname)) hat auch schon den Totalschaden bezahlt!

ABER: Die weigern sich, den Nutzungsausfall zu bezahlen. Der Gutachter hatte 14 Tage veranlasst, um ein Ersatzwagen zu finden. (ist ja so üblich)

- Person A hatte für 4 Tage einen Mietwagen. Diesen dann aber wieder abgegeben weil sie lieber die 35€ pro Tag wollte!

- Mit Hilfe des Mietwagens hat er ein anderes Auto gefunden. Dies stand jedoch nicht fahrbereit in Stuttgart.
Da er dieses Fahrzeug aber trotzdem haben wollte, dachte er sich, er melde es schon einmal an, wenn er sowieso den Totalschaden abmelden tut. --> Nur einmal beim Landratsamt Schlange stehen.

Also in Kurzform: Er hatte zwar nach ein paar Tagen ein Ersatzfahrzeug gefunden und angemeldet, konnte dies aber erst nach ca. 14 Tagen nutzen, da man einige Sachen reparieren musste und er aus Zeitmangel nicht nach Stuttgart gekommen ist. Ist ja mal egal, aus welchem Grund; er hat das Ersatzfahrzeug jedenfalls NUR angemeldet damit es erledigt ist, aber hatte es nicht genutzt bzw. nutzen können da es 100km vom Wohnort entfernt stand!

Hätte er nun (vielleicht mit Anwalts-Hilfe) im realen Leben eine Chance die restlichen 10 Tage Nutzungsausfall zu bekommen? (4 Tage hatte er ja schon einen Mietwagen)

Viele Grüße
Christian

P.S. Die (Wortsperre: Firmenname) wollte eine Kopie des Fahrzeugbriefs, als Nachweis, ob er ein neues Auto kaufen musste (Ersatzfahrzeug
-> Dann Nutzugsausfallentschädigung) Hätte er also lieber behaupten sollen er habe noch kein Fahrzeug??? (dort stand ja das Datum der Zulassung drauf)


Zuletzt bearbeitet von wuerfel am 26.01.07, 18:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte Forenregeln lesen und vor allem auch beachten. Vorher wird wohl keine Antwort kommen können.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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wuerfel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 7
Wohnort: 73432

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 18:19    Titel: Wurde geändert! Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Bitte Forenregeln lesen und vor allem auch beachten. Vorher wird wohl keine Antwort kommen können.


* Habe es geändert! *
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht nur entweder Mietwagen, oder Nutzungsausfall... Beides bzw. eine Kombi geht nicht!
Vermutlich wurden die 4 Tage übernommen?
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wuerfel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 7
Wohnort: 73432

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 18:27    Titel: jo klar...die 4 Tage schon.... Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Es geht nur entweder Mietwagen, oder Nutzungsausfall... Beides bzw. eine Kombi geht nicht!
Vermutlich wurden die 4 Tage übernommen?


Ja die 4 Tage wurden übernommen! Dann hat er ihn aber wieder abgegeben um das Geld zu bekommen! (wichtiger als Mietwagen)
Aber er hat halt kurz drauf das Ersatzfahrzeug zugelassen, aber konnte es nicht nutzen! Das heißt, hätte er behauptet, dass er noch kein Wagen besitzt, hätten die wohl anstandslos bezahlt?!
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 18:30    Titel: Re: jo klar...die 4 Tage schon.... Antworten mit Zitat

wuerfel hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Es geht nur entweder Mietwagen, oder Nutzungsausfall... Beides bzw. eine Kombi geht nicht!
Vermutlich wurden die 4 Tage übernommen?


Ja die 4 Tage wurden übernommen! Dann hat er ihn aber wieder abgegeben um das Geld zu bekommen! (wichtiger als Mietwagen)
Aber er hat halt kurz drauf das Ersatzfahrzeug zugelassen, aber konnte es nicht nutzen! Das heißt, hätte er behauptet, dass er noch kein Wagen besitzt, hätten die wohl anstandslos bezahlt?!



Zitat:
Es geht nur entweder Mietwagen, oder Nutzungsausfall...


Damit sollte das geklärt sein, oder?

Vielleicht kann er ja das Geld zurück erstatten und bekommt dann den Nutzungsausfall.
Pfeil Das wage ich jedoch zu bezweifeln... Pfeil Anrufen & Nachfragen!
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wuerfel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 7
Wohnort: 73432

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 18:34    Titel: Neee.... Antworten mit Zitat

Zitat:
Es geht nur entweder Mietwagen, oder Nutzungsausfall...


Damit sollte das geklärt sein, oder?[/quote]


Das ist doch gar nicht wahr!
Die Versicherung stellte sich erst quer, als die auf dem Fahrzeugbrief das Zulassungsdatum gesehen haben! (1 Tag nach der abgabe des Mietwagens)
Den Brief wollten die ja extra haben......da war das mit dem Mietwagen ja schon lange erledigt

Der Gutachter sagte auch ganz klar: "Wenn Sie das Auto vorher zurückgeben, bekommen Sie die restlichen Tage bezahlt"
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 18:37    Titel: Re: Neee.... Antworten mit Zitat

wuerfel hat folgendes geschrieben::

Das ist doch gar nicht wahr!
Die Versicherung stellte sich erst quer, als die auf dem Fahrzeugbrief das Zulassungsdatum gesehen haben! (1 Tag nach der abgabe des Mietwagens)
Den Brief wollten die ja extra haben......da war das mit dem Mietwagen ja schon lange erledigt

Der Gutachter sagte auch ganz klar: "Wenn Sie das Auto vorher zurückgeben, bekommen Sie die restlichen Tage bezahlt"



Kenne ich eben anders... Laut AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung) heißt es
klipp und klar, dass nur "Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Ersatzwagen..." übernommen werden...


Aber in diesem Fall können Sie sich ja auch an den Gutachter wenden, der muss es ja wissen, schließlich hat er es ja gelernt... Winken
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

worauf will A eigentlich hinaus?
_________________
MfG,
Duisburger

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wuerfel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 7
Wohnort: 73432

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 19:18    Titel: 10 tage..... Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
worauf will A eigentlich hinaus?


Na, dass er für die restlichen 10 Tage die Nutzungsausfallentschädigung bekommt! Denn schließlich war sein Ersatzfahrzeug nicht fahrbereit und weit weg gekauft worden.
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wuerfel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 7
Wohnort: 73432

BeitragVerfasst am: 26.01.07, 19:21    Titel: Re: Neee.... Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::

Kenne ich eben anders... Laut AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung) heißt es
klipp und klar, dass nur "Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Ersatzwagen..." übernommen werden...


Na ich würde mal sagen, die meinen da "Gleichzeitg" ... das ist ja logisch! Aber der Mietwagen wurde ja schon abgegeben, innerhalb den 14tagen, die der Gutachter veranschlagte!
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Motz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Möglicherweise könnte sich doch A bestätigen lassen, dass das Ersatzfahrzeug noch 10 Tage in Stuttgart gestanden hat. Diese Bestätigung könnte das VU möglicherweise doch zur Zahlung bewegen.

mfg
Motz
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wuerfel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2007
Beiträge: 7
Wohnort: 73432

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 17:53    Titel: Kaufvertrag.... Antworten mit Zitat

Person A hat jetzt mal den Kaufvertrag an das VU geschickt, auf dem vermerkt ist, dass das Ersatzfahrzeug Mängel hatte! Vielleicht hilft das ja?
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