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Für immer?

 
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mednos
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 17:52    Titel: Für immer? Antworten mit Zitat

Darf eine Firma eine Dienstleitung "für immer, garantiert bis zum Ende der Menschlichen Existenz" anbieten und damit werben ohne einen Nachweis dafür erbringen zu können, es könnte doch auch sein, dass die Firma irgenwann pleite geht. Kann rechtlich dagegen vorgegangen werden?
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke das ist unlauterer Wettbewerb, ich glaube 30 Jahre sind max

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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mednos
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Ich denke das ist unlauterer Wettbewerb, ich glaube 30 Jahre sind max

Klaus


Kann jemand diese Aussage bestätigen?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 3/8 O 151/03) hat folgendes geschrieben::
Soweit ersichtlich, wird auch innerhalb der wettbewerbsrechtlichen Kommentarliteratur die Gewährung einer über 30 Jahre hinaus reichenden Haltbarkeitsgarantie als mit § 202 Abs. 2 BGB unvereinbar angesehen, ohne dass es darauf ankäme, ob diese Garantie vom Verkäufer oder von einem Dritten übernommen wird.

_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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