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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 01.02.07, 01:05 Titel:
Ja, in Abhängigkeit vom Inhalt.
Blödes Beispiel, wenn im Artikel das Gründungsjahr fälschlich mit 1829 statt 1828 angegeben ist, sehe ich keine Anspruchsgrundlage für eine Korrektur. Die Unwahrheit ist nicht generell eine Anspruchsgrundlage, es muß schon ein Schaden begründet werden. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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