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Verfasst am: 31.01.07, 11:01 Titel: Fragen bei Neugründung einer GmbH
Hallo,
ein fiktiver Fall:
Frau A betreibt seit längerem ein kleines Unternehmen.
Wegen Haftungsbeschränkung möchte sie eine GmbH gründen.
Das Unternehmen ist wirtschaftlich erfolgreich, nur müssen noch (überschaubare)Kredite abgetragen werden, das Firmenkapital beläuft sich auf ca. 50Tsd € , aber so gut wie nichts bares, deshalb wäre bis dato nur eine (komplizierte) Sachgründung möglich gewesen.
Nun verkauft Frau A. ein Grundstück.Mit diesem Geld werden die Kredite zurückgezahlt werden können. Vorher möchte Frau A. aber die GmbH gründen.
Ist es möglich das Grundungskapital(?) nur ca. 2-3 Wochen auf dem enstprechenden Konto zu belassen und dann damit die Kredite zurückzuzahlen?
Sachwerte sind wie gesagt, satt vorhanden.
Mit aller Vorsicht würde ich sagen, daß das nicht geht (oder sich zumindest hart an der Grenze des Erlaubten bewegt). Korrekterweise müßte man meiner Ansicht nach die vorhandenen Schulden vom Vermögen der zu gründenden GmbH (Bargeld und Sachvermögen) abziehen. Dabei würden sich, wenn ich die Frage richtig interpretiere, Barvermögen und Schulden aufheben. Ohne Anrechnung des Sachvermögens kommt man dann kaum auf die nötigen 25.000 Euro Stammkapital.
Hallo,
aber es sind doch, wie erwähnt, gut 50Tsd € in verwertbarem Anlagegütern vorhanden.
D.h. die 25Tsd € für eine potentielle Haftung würden immer zusammen kommen.
Andernfalls wäre doch eine "Sachgründung" nicht möglich. Ist halt nur deutlich aufwendiger und teurer weil ein unter Umständen ein Gutachten erstellt werden müsste.
Meines Erachtens wäre diese Aktion doch eigentlich völlig legal(?)
Wenn man kein Bargeld hat, dann kann man auch keine Bargründung machen. Nomen est omen...
Natürlich könnte man mit dem Geld aus dem Grundstücksverkauf die Bargründung durchführen. Dann bleiben aber zwei Probleme:
1. Wie übertrage ich das - eigentliche - Betriebsvermögen auf die GmbH?
2. Wie kriege ich das Bargeld aus der GmbH, um damit die Kredite zurückzuzahlen.
Das erste Problem ließe sich sicherlich über eine Sachkapitalerhöhung von z.B. € 1.000 durchführen. Da braucht man bei den geschilderten Wertverhältnbissen auch kein teueres Gutachten.
Bleibt Punkt 2. Natürlich könnte die GmbH dem Altinhaber mit dem Bargeld das Betriebsvermögen einfach abkaufen. Das hätte dann womöglich negative steuerliche Folgen und würde in jedem Fall eine klassische "verschleierte Sachgründung" darstellen. Mit der Folge, dass der Gesellschafter im Zweifel das Stammkapital nochmals einzahlen muß.
Ein Darlehen von der GmbH an den Gesellschafter geht auch nicht, da dies neuerdings einen Verstoß gegen § 30 GmbHG darstellt. _________________ Gruß
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