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Verfasst am: 31.01.07, 21:20 Titel: Titel oder lieber nicht?
Mein Ex-Mann schuldet mir noch 5000,-- EUR, aus Notarvertrag den wir vereinbart hatten nach der Trennung. Er hat Trennungsunterhalt gezahlt, aber ist diese Summe noch schuldig, die er hätte bis 31.12.2006 zahlen müssen. Lt. seiner Aussage ist er selbst pleite und kurz vor einem Offenbarungseid (ist selbstständig). Frage ist, ob ich mir einen Titel holen kann und mich bei den Gläubigern einreihe.
Ausserdem weiß ich nicht, ob ich ihm Glauben schenken kann.
... dann ist es wohl besser sich davon persönlich zu überzeugen und das Geld in diese Erkenntnis - welche auch immer - zu investieren.
Vorher könnte man noch beim zuständigen Vollstreckungsgericht anfragen, ob die EV geleistet wurde und unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfährt man, ob über sein Vermögen schon ein Insolvenzverfahren läuft.
Gruß
Peter H.
P.S.: Paßt wohl trotz Unterhalt besser ins Inkasso-Forum als ins Familienrecht -> verschoben.
Verfasst am: 31.01.07, 23:59 Titel: Re: Titel oder lieber nicht?
TC_007 hat folgendes geschrieben::
aus Notarvertrag
Hier tut es ein Blick in Vertrag vielleicht auch schon.
War der Notar auf Zack hat er ob dieser Forderung den Schuldner per Klausel der sofortigen ZV unterworfen. Dann reicht ein Gang zum Notar, der erstellt die vollstreckbare Ausfertigung, das ist dann der Titel, der wird dem Schuldner in beglaubigter Kopie ordnungsgemäß zugestellt und schon kann die ZV losgehen. Es bedarf dann keiner kostenintensiven Titulierung. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Verfasst am: 01.02.07, 10:24 Titel: Re: Titel oder lieber nicht?
Maus hat folgendes geschrieben::
Hier tut es ein Blick in Vertrag vielleicht auch schon.
War der Notar auf Zack hat er ob dieser Forderung den Schuldner per Klausel der sofortigen ZV unterworfen. Dann reicht ein Gang zum Notar, der erstellt die vollstreckbare Ausfertigung, ....
... das war schon auch mein Gedanke! Kostet das nicht extra?
Außerdem ging es ja auch darum, ob es sich lohnt hier Kosten der ZV zu investieren.
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