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Verfasst am: 01.02.07, 14:06 Titel: Darf die 1.Mahnung gleich vom Rechtsanwalt(+Gebühren)kommen
Folgender Fiktiver Fall,
A stellt sich mit seinem Auto auf einen privat vermieteten Parkplatz einer Firma. A vergißt jeddoch den Parkschein zu lösen. Daraufhin bekommt dieser einen Strafzettel unter den Scheibenwischer geklemmt. Dieser Strafzettel wird jeddoch, vor Ankunft des A an seinem Auto, vom Wind weggeblasen, d.h. der Strafzettel kam nicht in den Machtbereich des A.
Ca. 3 Monate später erhält A von Rechtsanwalt R eine Mahnung, in der A aufgefordert wird die Strafe, sowie eine Rechtsanwaltgebühr zu bezahlen. Muß A diese Rechtsanwaltgebühr zahlen, obwohl diese gleich mit dem ersten "Erinnerungsschreiben" kam?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 01.02.07, 14:35 Titel:
Befand sich denn auf dem Strafzettel, den der Wind bedauerlicher Weise weggeweht hat, der Betrag oder eine Bankverbindung (Zahlkarte) des Parkplatzinhabers ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Schwer zu beurteilen, ich würde aber glatt sagen: nein.
Zwar befindet man sich nach dem "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" vom 01.05.2000 nach Ablauf einer 30-tägigen Frist automatisch in Zahlungsverzug, doch muss m.W. der Gläubiger den Zugang der Rechnung (in diesem Fall wohl der Strafzettel) beweisen können.
Mal schauen was die Anderen noch dazu sagen können.
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