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Verfasst am: 02.02.07, 11:59 Titel: KfZ-Versicherung, Dauer der Schadensregulierung, Ersatzwagen
Hallo, liebe Fachleute.
Vorfall:
KfZ-Totalschaden, Gegnerischer Unfallteilnehmer trägt die Schuld (gem. Zeugenaussage), Unfalldatum 10.12.06, Anforderung der gegn. Versicherung am 18.12.06 über Unfallhergang abgeschickt, Telefonische Nachfrage am 12.1.07 (Vers. wartet auf Unfallprotokoll der Polizei).
1. Frage:
Die gegn. Versicherung hat sich bis dato nicht gemeldet. Ist dieser Zeitraum "normal" um die Versicherungsleistung zu begleichen?
2. Frage:
Habe kein Ersatzfahrzeug (Mietwagen) in Anspruch genommen. Für welchen Zeitraum kann ich mit einem entsprechenden Nutzungsausfall rechnen?
Vielen Dank im voraus für die Hilfe.
und damit gleich zur Frage 1:
ein üblicher Vorgang, den die Versicherung leider nicht beschleunigen kann. Eine Versicherung reguliert i.d.r. dann, wenn alle Informationen und Unterlagen vorliegen. Die Polizeiakte ist hierfür regelmässig wichtig, nur leider lassen sich die zuständigen Behörden oftmals sehr viel Zeit, die Unterlagen zu verschicken, oder es wird von Polizei /Staatsanwalt noch ermittelt, und solange wird die Akte nicht rausgerückt.
2. Wenn das Fahrzeug einen Totalschaden hatte, wurde sicherlich ein Gutachten erstellt. Darin steht die Zeit, die man braucht, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen (i.d.r. zw. 10 - 14 Tage). Für diesen Zeitraum besteht dann auch Anspruch auf Mietwagenkosten ODER Nutzungsausfallentschädigung.
Nutzungsausfall gibt es im übrigen aber auch nur dann, wenn "Zeitnah" zum Unfallereignis ein Fahrzeug wieder zugelassen wird. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Wenn erlaubt, noch eine Zusatzfrage zu Deiner Antwort auf die 2. Frage:
Wie definiert sich denn zeitnah (neues Fahrzeug)? Wenn das Geld von der
Versicherung erst nach Wochen/Monaten kommt, allerdings für die Beschaffung
des Neuwagens benötigt wird, könnte das zu einem Wegfall der
Nutzungsentschädigung führen?
ich sag es mal so:
über unserem Bürgerlichen Gesetzbuch schwebt die Aussage: "Geld hat man zu haben".
Auf den Umstand, daß man kein Geld hat, und man abgesehen davon erstmal abwarten will, was die gegnerische Versicherung so zahlt, nimmt das Gesetz insofern keine Rücksicht.
Man könnte einen Kredit aufnehmen und die Zinsen kann man dem Unfallverursacher, bzw. dessen Versicherung in Rechnung stellen.
Das ist natürlich ziemlich umständlich, aber, wenn man kein Geld übrig hat, die einzigste Möglichkeit.
Am Einfachsten ist es, wenn man eine Vollkasko ersicherung hat, den Schadenfall zunächst darüber abzuwickeln.
Oder, man bespricht das ganze mal mit der gegnerischen Versicherung, evtl. können die ja zumindest schon mal nen vernünftigen Vorschuß zahlen. Die können einem auch sagen, wir man es dort mit der Nutzungsausfallentschädigung hält.
Was man nun konkret unter "Zeitnah" versteht, definiert wohl jeder Versicherer etwas anders, ist im Zweifel wohl nur durch ein Gericht zu klären. Meine persönliche Meinung dazu ist: Sofern eine Zulassung bis wenige Wochen nach Zahlung der Entschädigung erfolgt, hat man auch Anspruch auf Nutzungsausfall. Aber das ist nur meine Meinung, ohne Gewähr _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Herzlichen Dank für die Info.
Wenn man das erste Mal so einen Vorfall an der Backe hat, ist man doch ziemlich verunsichert. Deine Antworten haben mir sehr weitergeholfen.
Bis denne ....
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