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Nochmal Essneszwang in Bar/Restaurant

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 03.02.07, 00:11    Titel: Nochmal Essneszwang in Bar/Restaurant Antworten mit Zitat

Habe zwar schon einen ähnlichen Beitrag hier gefunden, doch noch keine zufriedenstellende Antwort...

Die Personen A und B gehen in Cafe/Bar/Restaurant und wollen sich an einen der zahlreichen leeren Tische setzen, die laut Bedienung nur für Essensgäste gedacht sind.

Person A sagt, beide möchten etwas trinken und nur einer der beiden essen.

Die Bedienung mault und sagt, das ginge nicht.

Wie ist die Rechtslage?
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 03.02.07, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bedienung hat - meiner laienhaften Meinung nach - das Hausrecht. Sie kann beiden vorschreiben, in welchem Bereich sie zu sitzen haben. Raucher fliegen aus dem Nichtraucher-Bereich raus, Nicht-Esser aus dem Nur-Esser- Bereich.

Wenn den beiden das nicht passt, können sie ja gehen. Sie sind nicht verpflichtet, dort etwas zu verzehren, und die Gastwirtschaft ist nicht verpflichtet, ihnen etwas zu verkaufen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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EDGAR
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.02.07, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Vertrag kommt zustande, wenn beide Seiten übereinstimmende Willenserklärungen abgeben. Das heißt im konkreten Fall, dass kein Vertrag zustande kommt, weil eine Seite keine positive Willenserklärung abgibt.
Natürlich ist die Bedienung im Recht! Sie muss keinen Kaufvertrag abschließen!
_________________
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amen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 03.02.07, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Fachwelt,

ich finde bisherige Antworten sehr unbefriedigend oder etwas zickig.
Leider kann auch ich nicht sagen, welche rechtliche Grundlage es hierzu gibt.

Ein Restaurant hat berechtigte Gründe, warum es einen "Nur-Essens-Bereich" gibt:
Küche in der Nähe, bessere Luft, leiser; aber auch finanzielle Gründe wie Tischdecke, Servietten, andere Tische etc.
Doch halte ich es für sehr komisch, obwohl B essen will, A und B dort nicht sitzen dürfen.

Ich würde den Inhaber oder Chefkoch zur Klärung kommen lassen.
So habe ich das mal gemacht, als ich ein Alsterwasser bestellen wollte, aber mir nur eine Limo und ein Bier angeboten wurde. Erklärung: Radler und Alsterwasser sei nicht der Stiel der Bar. Aber ich dürfte es mir selber mixen. Ich respektiere die Einstellung der Inhaberin. Das Gespräch war sehr freundlich! Trotzdem war ich seit dem nicht mehr dort.

Ich würde nicht dort essen, wo ich nicht willkommen bin. Das finde ich nicht zickig, sondern ganz normal. Ich würde mich auch nicht über das Verhalten der Bedienung ärgern.
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gargamel111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.11.2006
Beiträge: 242

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo amen,

das Forum heißt ja auch "recht.de" und nicht, "wasfindeichzickig.de". Es ist nun mal so, dass es Hausrecht gibt, und das übt die Bedienung aus. Ob sie damit Gäste vergrault, ist eine andere Sache. Da mögen die (richtigen) Antworten noch so "unbefriedigend" sein.
Gar
_________________
Feed Ally McBeal!
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amen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gar und Andere,

ich hoffe nicht, dass mein letzter Beitrag selber zickig klang. Wenn ja, dann möchte ich mich entschuldigen. Natürlich akzeptiere ich gerne jedes Hausrecht!

Also - Alles Gute aus Berlin
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Idica
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Habe einen Freund der Restaurantfach gelernt hat gefragt und er meinte das es reicht in einem Bar/Restaurant ein Getränk zu bestellen.
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Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 01:24    Titel: Antworten mit Zitat

Idica hat folgendes geschrieben::
Habe einen Freund der Restaurantfach gelernt hat gefragt und er meinte das es reicht in einem Bar/Restaurant ein Getränk zu bestellen.


Ich möchte Ihrem Freund nich zu nahe treten, aber nur weil er in diesem Bereich gelernt hat, bedeutet es nicht automatisch, dass er rechtliche Auskünfte geben kann.
Fragen Sie mal einen Einzelhändler, wie lange Endverbraucher ein gesetzliches Rückgaberecht auf gekaufte Waren haben. (Fernabsatzvertäge o.Ä. ausgeschlossen)
Ich würde tippen mindestens 90% sagen 1 oder 2 Wochen.

Rechtlich gesehen muss man nicht einmal ein Getränk bestellen, um sich in einem Restaurant aufhalten zu dürfen, wenn man beispielsweise so attraktiv ist, dass man vom Wirt auch ohne etwas zu trinken geduldet wird ist es auch O.K.

Liebe Grüße. Winken
_________________
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