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angenommen, eine GmbH benötigt aufgrund eines schlechten Geschäftsjahres zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen zum einen frisches Geld und zum anderen eine Neuausrichtung. Sie ist nicht insolvenzreif, benötigt aber wohl das Geld längerfristig (schätzungsweise 5 Jahre).
Einer der Gesellschafter hat noch finanzielle Reserven und hält derzeit 30% der Anteile. Er überlegt, nicht mit Kapitalerhöhung oder Gesellschafterdarlehen, sondern in Form einer atypisch stillen Beteiligung mit Verlustbegrenzung beizutreten. Ziel: Er möchte Erträge nur aus etwaigen Gewinnen generieren, aber am Unternehmenserfolg auch besser partizipieren (vorrangig x% vom hoffentlich positiven Jahresergebnis für die Dauer seiner Beteiligung und anschließend Veräußerung der atypisch stillen Beteiligung zum höheren Unternehmenswert an das Unternehmen).
Geht das? Er wäre dan Gesellschafter und stiller Gesellschafter.
Veräußerung der atypisch stillen Beteiligung mit Gewinn an die Gesellschaft dürfte eine missbräuchliche Gestaltung sein. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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