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Leistungsverfügung §940 ZPO

 
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hopeful
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.02.07, 01:29    Titel: Leistungsverfügung §940 ZPO Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

es geht um Schadensersatz nach Unfall. Nun stellt sich folgende Frage:

Person A hatte Unfall, Schmerzensgeld erhöht wg Regulierungsverhalten der Vers.
Feststellungsurteil für immaterielle und materielle Folgeschäden liegt vor.
Danach Klage wg Schadensersatz ab 2002.Vor kurzem aussergerichtliche Bitte um Abschlagszahlung - ca 10 % von der (für alle inzwischen ersichtlich) zu erwartenden Schadenssumme für die ersten 1 1/2 Jahre nach Unfall.
Bitte wurde abgelehnt.
Person A hat nun fast alle finanziellen Reserven einschl. Schmerzensgeld aufgebraucht und muss Haus verkaufen. Dies muss voraussichtlich in diesem Jahr überstürzt geschehen, da keine Abschlagszahlung gezahlt wird. Wenn nicht schnell genug ein Käufer gefunden wird, kann Person A die Raten nicht mehr zahlen.

Person A wurde durch dieses Urteil auf die Leistungsverfügung aufmerksam.
Leistungsverfügung[url][url]

Wie ist die Meinung der Forumer - gibt es eine Möglichkeit, die Abschlagszahlung doch noch zu erwirken? Gilt der Verlust des Eigenheimes als Notlage?
Oder gibt es überhaupt noch einen anderen Weg für Person A?

Freundliche Grüße
hopeful


Zuletzt bearbeitet von hopeful am 09.02.07, 11:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 04.02.07, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich denke es sollte gar nicht erst zum Verlust des Eigenheimes kommen, zumindest nicht allein aufgrund ausbleibender Abschlagszahlungen einer Versicherung?!

Also § 940 ZPO bringt doch letztendlich auch nur eine vorläufige Regelung; m.E. sollte versucht werden, eine Art Zwischenfinanzierung bis zur endgültigen Regulierung der ja offensichtlich nicht großartig streitigen Ansprüche in die Wege zu leiten.

Gruß
Peter H.
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hopeful
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Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.02.07, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter H.,

herzlichen Dank für die Antwort.

Person A hat bzgl. Zwischenfinanzierung 2 Probleme:
1. durch Unfall Arbeitsstelle verloren. Da finanziert wohl niemand (?)
2. eine gegn. Vers. mit gutem RA, die wirklich alles verzögert bzw. erschwert. RA der Person A nimmt an, dass sie durch alle Instanzen gehen muss.

Bis dann eine Zahlung erfolgt (das gilt auch für geplante Klage auf Folgeschäden) wäre die finanzielle Situation für Person A sicher nicht mehr überschaubar.

Es geht im Moment also darum, den Schaden möglichst gering zu halten und nicht überstürzt handeln zu müssen.
Verzwickt - aber danke nochmal.

Gruß
hopeful
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