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Verfasst am: 05.02.07, 11:58 Titel: Nachforderung von Versicherungsbeiträgen
Hallo zusammen!
Mich würde folgendes rechtliche Problem interessieren:
Herr X schliesst eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit monatlicher Zahlweise ab. Nachdem der erste Monatsbeitrag bezahlt wurde, wird die Zahlweise auf jährlich umgestellt. Daraufhin zieht die Versicherung aber keinen weiteren Beitrag von Herrm X ein, weder weiterhin den monatlichen noch den restlichen Jahresbeitrag. Meine Frage ist nun ob und wie lange die Versicherung das Recht hat den ersten Jahresbeitrag nachzufordern, wenn sie keine Leistungen erbracht hat.
Verfasst am: 05.02.07, 12:09 Titel: Re: Nachforderung von Versicherungsbeiträgen
Daniel1805 hat folgendes geschrieben::
Meine Frage ist nun ob und wie lange die Versicherung das Recht hat den ersten Jahresbeitrag nachzufordern, wenn sie keine Leistungen erbracht hat.
Der Beitrag wird einfach zum Jahresende mit dem für das nächste Jahr eingefordert.
Verjährungsfrist gemäß BGB 3 Jahre.
Keine Leistung? Sie versichert doch! Das ist definitiv eine "Leistung". _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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