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Nachforderung von Versicherungsbeiträgen

 
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Daniel1805
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 11:58    Titel: Nachforderung von Versicherungsbeiträgen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Mich würde folgendes rechtliche Problem interessieren:
Herr X schliesst eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit monatlicher Zahlweise ab. Nachdem der erste Monatsbeitrag bezahlt wurde, wird die Zahlweise auf jährlich umgestellt. Daraufhin zieht die Versicherung aber keinen weiteren Beitrag von Herrm X ein, weder weiterhin den monatlichen noch den restlichen Jahresbeitrag. Meine Frage ist nun ob und wie lange die Versicherung das Recht hat den ersten Jahresbeitrag nachzufordern, wenn sie keine Leistungen erbracht hat.

MfG
Daniel
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 12:09    Titel: Re: Nachforderung von Versicherungsbeiträgen Antworten mit Zitat

Daniel1805 hat folgendes geschrieben::
Meine Frage ist nun ob und wie lange die Versicherung das Recht hat den ersten Jahresbeitrag nachzufordern, wenn sie keine Leistungen erbracht hat.


Der Beitrag wird einfach zum Jahresende mit dem für das nächste Jahr eingefordert.

Verjährungsfrist gemäß BGB 3 Jahre.

Keine Leistung? Sie versichert doch! Das ist definitiv eine "Leistung".
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Daniel1805
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt!

Besten Dank
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