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doppelte Gebäudeversicherung

 
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Gaby
Gast





BeitragVerfasst am: 28.12.04, 21:22    Titel: doppelte Gebäudeversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Mann und ich haben uns getrennt. Leider hatte er die Finanzen bisher allein geregelt, und das nicht ordentlich. Ich lebe mit meinen Kindern weiterhin im Haus, das ich von meinen Eltern geerbt habe. Ich bin nun dabei die Finanzen in Ordnung zu bringen und alles was unnötig ist zu kündigen. Dabei habe ich festgestellt, dass wir eine Gebäudeversicherung doppelt haben, und das schon seit vielen Jahren. Leider hatte ich mich vorher nicht darum gekümmert. Es war wohl so, dass als wir einen Kredit aufnahmen, die Sparkasse uns diese Versicherung aufzwang. Ich ging davon aus, dass die andere dann gekündigt würde, was aber nicht der Fall war. Wie gesagt, es ist finanziell sehr knapp und ich möchte natürlich das Geld jetzt sparen für das nächste Jahr. Jetzt stehen aber bei beiden Versicherungen, weil es eine Pflichversicherung ist, ziemlich komplizierte Kündigungsbedingungen.

Was für eine Möglichkeit habe ich, dies dieses Jahr noch zu machen?

Gibt es auch eine Möglichkeit, das jahrelang doppelt bezahlte Geld zurückzuverlangen?

Die Bankverbindung hat sich geändert, ich wollte diese Änderung eigentlich heute den Versicherungen mitteilen. Kann ich das auch einfach lassen und das Geld zurückgehen lassen, denn das bisherige Konto ist erloschen?

Ich wäre sehr dankbar für eine rasche Antwort

Gruß

Gaby
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Gaby
Gast





BeitragVerfasst am: 29.12.04, 01:42    Titel: Ergänzung Antworten mit Zitat

hallo noch mal,

inzwischen habe ich noch mal mit meinem Exmann drüber geredet und wir haben uns soweit erinnert, dass uns von der Sparkasse bei einer Kreditaufnahme 1994 gesagt wurde, wir müssten die Versicherung unterschreiben, da nach dem Wegfall des Monopols die Städte und Gemeinden nicht mehr für die Gebäudeversicherungsanstalten tätig werden, was auch aus einem Schreiben hervorgeht. Wir gingen davon aus, dass die bisherige Versicherung dann automatisch wegfällt. Da wir bei dem anderen Versicherungsunternehmen mehrere Versicherungen haben, ist dies leider nicht aufgefallen.

Ist das nicht ein Fehler der Sparkasse, denn ich bin mir ziemlich sicher, dass damals gesagt wurde, die andere falle automatisch weg, und der Text, den ich unterschrieben habe damals ist folgendermaßen:

"Serviceauftrag für die Gebäudeversicherung
Ich möchte bei der Fortführung meiner Gebäudeversicherung künftig von der Sparkasse XY betreut werden. Die Sparkasse XY wird mir als Beauftragte der Württembergischen Gebäudeversicherungsanstalt, künftig Gebäudeversicherung AG weiterhelfen, und zwar ab sofort - mit aktuellen Informationen über die Gebäudeversicherung - und ab 1.7.94, wenn nach Wegfall des Monopols die Städte und Gemeinden nicht mehr für die Gebäudeversicherungsanstalten tätig werden"

Die Versicherung der Sparkasse ist auch noch einiges teurer, weiß aber nicht, ob ich nun an diese gebunden bin, weil die Grundschuld von meinem Haus haben.

Gruß Gaby
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Administer
Gast





BeitragVerfasst am: 29.12.04, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr Beitrag verstößt leider gegen den recht.de-Knigge in Punkt a. Sie können Ihre Anfrage aber gerne erneut stellen unter Beachtung der Regeln.

Siehe hier: http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
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luckydaisy72
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Niederbayern

BeitragVerfasst am: 06.01.05, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
also der wegfall des monopols führt nicht zum automatischen verlust des versicherungsschutzes. bei kreditbeantragung hat die bank natürlich wert darauf gelegt, daß das gebäude als sicherheit für den kredit ordentlich versichert ist....
bitte prüfe erstmal ob tatsächlich eine doppelversicherung vorliegt, oder ob der eine vertrag eine brandversicherung ist (war meist pflicht bei den monopolversicherern und bei kreditaufnahme obligatorisch) und der andere vertrag evtl. eine leitungswasser,- sturm,- hagelversicherung ist. dann liegt nämlich keine doppelversicherung vor, da unterschiedliche risiken abgedeckt wurden.
wenn tatsächlich z.b. 2 brandversicherungen bestehen, muss die gesellschaft den vertrag aufheben, bei welcher der vertrag später geschlossen wurde. der vertrag mit den älteren rechten bleibt bestehen - das wird in aller regel der monopolversicherer sein. die doppelte versicherung (also die spätere) muss den vertrag rückwirkend stornieren und die bezahlten beiträge zurückerstatten
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 07.01.05, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Luckydaisy,

fast richtig, aber nicht ganz.

Es stimmt, dass bei Doppelversicherung der jüngere Vertrag aufgehoben werden kann (§ 60 VVG), aber ein gesetzlicher Anspruch auf rückwirkende Beitragserstattung besteht nicht: § 60 Abs. 3 VVG: ... wird in der Versicherungsperiode (also dem Versicherungsjahr) wirksam, in dem sie verlangt wird.
In der Praxis wird hier zwar oft kulanterweise rückwirkend der Vertrag aufgehoben und der Beitrag erstattet, aber gewöhnlich nicht länger als drei Jahre zurück, und wie gesagt, der VN hat hierauf keinen Rechtsanspruch.

Ansonsten hast du recht, erstmal prüfen, ob die beiden Verträge den gleichen Vertragsumfang haben. Wenn ja, gilt das oben gesagte; wenn nein, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Aber es könnte noch ein praktisches Problem dazukommen: Gaby schreibt, ihr Ehemann hätte sich allein um die Versicherungsverträge gekümmert. Dann vermute ich mal, er ist auch Versicherungsnehmer, und dann kann nur er allein Verträge kündigen oder ändern; außer, er überträgt die Versicherungnehmer-Eigenschaft auf seine Noch-Ehefrau.

zum Thema "komplizierte Kündigungsbedingungen": Kompliziert isses nicht, nur etwas aufwendig. Grundsätzlich gilt: Die Bank als Darlehensgläubiger muss ihre Zustimmung zur Kündigung der Gebäude-Feuerversicherung erklären, sonst ist die Kündigung nicht rechtswirksam. Die Bank darf diese Zustimmung "nicht ohne ausreichenden Grund verweigern ", also wenn das Gebäude bei einer anderen Gesellschaft feuerversichert ist. muss die Bank der Kündigung zustimmen.

So, war jetzt etwas länger, ich hoffe, es war einigermaßen verständlich.

Grüße, Mogli
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