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Verfasst am: 05.02.07, 14:37 Titel: Angabe von i.A. bei der Unterschrift
Guten Tag,
ich hoffe ich bin mit meiner Frage im richtigen Subforum.
Wann muss oder darf ein i.A. oder i.V. im geschäftlichen Briefverkehr vor der Unterschrift gesetzt werden?
Wo kann man die rechtliche Grundlage nachlesen?
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