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Geldforderung

 
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Toxx
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 19:25    Titel: Geldforderung Antworten mit Zitat

Geliehen oder geschenkt?

A hab B vor einigem Monaten einen betrag von 600€ geliehen, da beide befreundet waren ohne schriftliches.

Etwas später benötigt A Geld und B leiht sich von einer dritten Person 300€ um einen teil des Geldes zurück zu zahlen. Er übergibt das Geld an A ohne Auskunft über die Herkunft zu geben. Erneut alles ohne Schriftstücke.

Als sich die beiden Parteien kurz darauf zerstreiten bekommt A einen Brief vom Anwalt der Partei B. Hier wird nun der betrag in Höhe von 300€ zurück verlangt da nach Aussage von B dieses Geld nur im Auftrag von A von der dritten Person geliehen wurde und diese die Schulden nun an B abgetreten hat.
Die Existents der zuerst geliehenen 600€ wird von B abgestritten.
Der Anwallt droht mit einen Gerichtsverfahren sollte der betrag nicht innerhalb von 2 Wochen bezahlt werden.

Wie soll A nun reagieren um zu seinem recht zu gelangen?

Kann A evtl. sogar die noch ausstehenden 300€ zurückbekommen oder sich zumindest gegen die Forderung des Anwalts währen?
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es nichts schrifliches gibt und keine Zeugen dabei waren ist es für beide schwer was zu beweisen. Also würde ein Verfahren im Sande verlaufen.

Ein Schreiben eines Anwalts muss man und sollte auch nicht beantworten.

Höchstens sollte man die noch offenen 300 einfordern ohne den Rest zu erwähnen

Klaus
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Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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