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Muss neuer (Ehe)Partner mit bürgen/zahlen?

 
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raze
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 21:22    Titel: Muss neuer (Ehe)Partner mit bürgen/zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe hier folgenden Fall: eine Frau ist Mitschuldner/Bürge bei einem Kredit für ein Haus. Nach der Scheidung wurde die Frau aus dem Grundbuch ausgetragen, ist aber immer noch im Kreditvertrag.
Wenn die Frau nun in einem eheähnlichem Verhältnis lebt, kann dann der neue Partner unter Umständen zu den Kreditzahlungen mitverpflichtet werden?
Und wie sieht das bei einer Eheschließung aus? Haftet der neue Ehepartner für die Kreditschulden der neuen Partnerin aus derer ersten Ehe?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
LG raze
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Bernd Steinbach
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, Schulden kann man sich nicht anheiraten. Die bleiben beim bisherigen Schuldner.
_________________
Bernd Steinbach
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Joerg_65
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn die Frau nicht mehr im Grundbuch steht ( u. z.B. dann nicht mehr Miteigentümerin ist ) dann sollte Sie m.E.( besser wäre gewesen das vorher zu machen ) mit der Bank sprechen und eine Entlassung aus der Haftung aus dem KV beantragen. Andernfalls haftet sie wohl solange weiter, bis der Kredit zurückgezahlt wurde... kann ggfs. Jahre dauern u. wenn die Raten vom Ex-Ehemann nicht gezahlt werden auch noch mit einer Inanspruchnahme rechnen.

Gruß

Jörg
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