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severine de Vaud FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.04.2005 Beiträge: 322
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Verfasst am: 05.02.07, 11:38 Titel: Sturmschaden ohne teilkasko |
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Ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug wird bei einem Sturm von 2 unterschiedlichen Sorten Dachziegeln (die den jeweiligen Hausbesitzern zugeordnet werden können) vollkommen zerstört. Die Polizei nimmt den Schaden auf und definiert die "Schadensverursacher" mit Adressen.
Welche Chance hat der Geschädigte Autofahrer, die beiden Hausbesitzer als Gesamtschuldner zu belangen?? (Schaden 5.500 €) -bzw. deren GEbäudeversicherung? |
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yamato FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 05.02.07, 12:17 Titel: |
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Ich denke einschlägig ist hier der § 836 BGB, danach müsste dem Gebäudebesitzer nachgewiesen werden, dass er das Dach schlecht gewartet hat. Könnte schwer werden.
Frage von mir: Würde hier auch Lex specialis vor Lex generalis gehen, also
836 vor 823 BGB oder würde man nach Verneinung des 836 den 823 auch noch prüfen ?
Frage würde m.E. eher in Zivilrecht oder Versicherungsrecht passen. |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 05.02.07, 12:39 Titel: |
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| yamato hat folgendes geschrieben:: | | Ich denke einschlägig ist hier der § 836 BGB, danach müsste dem Gebäudebesitzer nachgewiesen werden, dass er das Dach schlecht gewartet hat. Könnte schwer werden. |
Irrtum, Verschulden wird angenommen. Der Besitzer kann nur beweisen, dass ihn keine Verschulden trifft.
Beweispflicht ist hier also anders herum.
Bei Sturm wird ihm dies aber leicht Fallen, so dass der KFZ Besitzer auf seinem Schaden sitzen bleiben wird.
| yamato hat folgendes geschrieben:: | | Frage würde m.E. eher in Zivilrecht oder Versicherungsrecht passen. |
Richtig, Versicherungsrecht! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 05.02.07, 19:28 Titel: |
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Verschiebibert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 06.02.07, 07:49 Titel: Re: Sturmschaden ohne teilkasko |
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| severine de Vaud hat folgendes geschrieben:: |
Welche Chance hat der Geschädigte Autofahrer, die beiden Hausbesitzer als Gesamtschuldner zu belangen?? (Schaden 5.500 €) -bzw. deren GEbäudeversicherung? |
Wenn´s ein richtig heftiger Sturm war, wie z.B. am 18.01.07, dann sind die Chancen sehr gering. Fast Null. Aber die Teilkasko wird den Schaden problemlos übernehmen (abzüglich Selbstbehalt, wenn einer vereinbart ist) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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Gast
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Verfasst am: 06.02.07, 08:58 Titel: Re: Sturmschaden ohne teilkasko |
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| Mogli hat folgendes geschrieben:: | | Aber die Teilkasko wird den Schaden problemlos übernehmen (abzüglich Selbstbehalt, wenn einer vereinbart ist) | Vollkommen richtig, aber wenn mann den Titel des Threads | Zitat: | | Sturmschaden ohne teilkasko | berücksichtigt ist das nicht mehr als eine Information am Rande...  |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 06.02.07, 09:43 Titel: |
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ups  |
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severine de Vaud FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.04.2005 Beiträge: 322
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Verfasst am: 07.02.07, 10:53 Titel: |
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| hat jemand vielleicht auch aufgrund von eigenen erfahrungen noch eine idee? |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 07.02.07, 11:03 Titel: |
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Sorry, aber das ist eben gesetzlich so geregelt...
Ohne Verschulden der Gebäudeeigentümer gibt es in solch einem Fall eben keinen berechtigten Anspruch,
den man geltend machen könnte.
Den Sturm hat eben niemand verursacht, das ist höhere Gewalt. Vor sowas schützt eine TK. Schließt man keine ab,
so hat man sich eben dazu entschieden dieses finanzielle Risiko selbst zu tragen.
Das bleibt ja jedem selbst überlassen.
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 07.02.07, 11:36 Titel: |
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| Dookie82 hat folgendes geschrieben:: | Schließt man keine ab,
so hat man sich eben dazu entschieden dieses finanzielle Risiko selbst zu tragen.
Das bleibt ja jedem selbst überlassen.
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sie schützt ja nicht nur vor sturmschäden sondern auch vor marderschäden (zum. bei mir) , fandalismus,wildunfällen etc.
mich kostet die teilkasko 2,55€ im monat, klar es muss nichts passieren ABER hinterher ist man immer klüger. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 07.02.07, 11:45 Titel: |
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| pOtH hat folgendes geschrieben:: |
sie schützt ja nicht nur vor sturmschäden sondern auch vor marderschäden (zum. bei mir) , fandalismus,wildunfällen etc.
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Natürschlich schützt sie auch davor und vor jeglicher Art der Glasbeschädigung.
Meine Antwort war eben mehr auf diesen fiktiven Fall ausgerichtet...
| Zitat: | | mich kostet die teilkasko 2,55€ im monat, klar es muss nichts passieren ABER hinterher ist man immer klüger. | Ja, bei mir sind es im Jahr glaub ich zwischen 80,- oder 90,- € , aber ohne SB.
Bloß mal bezogen auf diesen Fall, könnte ich mit den 5500,-€ mein Auto 61 Jahre lang TK versichern... (mit 90,-€ gerechnet)
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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