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Verfasst am: 06.02.07, 08:58 Titel: Aufrechnung gegen titulierte Forderung
Hallo!
A hat eine titulierte Forderung gegen B. B hat eine bestrittene Forderung gegen A. Kann B nun A gegenüber die Aufrechnung erklären und muss dann der Gerichtsvollzieher im Falle der Zwangsvollstreckung diese einstellen, wenn B ihm den Nachweis erbringt, dass er aufgerechnet hat?
Oder muss B seine Forderung ebenfalls titulieren lassen um überhaupt aufrechnen zu können?
Der Gerichtsvollzieher wird sich für die Aufrechnung nicht interessieren und weiter vollstrecken. Will B gegen den titulierten Anspruch vorgehen mit der Begründung er habe wirksam aufgerechnet müßte er Vollstreckungsabwehrklage erheben. Die Klage wäre aber unzulässig wenn B die Aufrechnung bereits vor Erlass des Titels für A hätte erklären können.
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