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mich interessiert wie es wäre, wenn jemand bei Internetauktionshaus [Name geändert] gefälschte ware ersteigert und nichts von der tatsache der fälschung weiss.
die anwälte der geschützten marke dem käufer eine unterlassungserklärung zukommen lassen und geld für die vernichtung des falsifikats fordern. wie kann man dagegen vorgehen.
anzumerken wäre noch, die person wusste nicht von der fälschung und der standort des artikels wäre deutschland gewesen. tatsächlich würde die ware aus dem ausland geschickt werden und der zoll würde das falsikat finden. heisst die person wusste nicht das sie mit dem kauf gefälschte ware einführt, da ja der standort deutschland aufgeführt war.
besteht ein anspruch auf die kosten der vernichtung und die unterlassungserklärung?
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