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Im Internet sind bei intensiver Suche nach den Begriffen "unversicherter Versand" immer wieder Hinweise auf einen Beschluss des LG Heidelberg vom 18.04.2006 zu finden. In diesem Beschluss soll festgestellt worden sein, dass alleine bei der Verwendung der Versendungsform "unversicherter Versand" bei Internetauktionshaus [Name geändert] seitens eines gewerblichen Anbieters ein Wettbewerbsverstoß vorliegen soll. Dadurch soll dem Verbraucher suggeriert werden können, dass der gewerbliche Anbieter beim Verlust oder Beschädigung der Lieferung auf dem Postwege nicht haftet.
Leider ist nirgendwo eine Aktenzeichen dazu zu finden. Teilweise habe ich die Zitierenden direkt angeschrieben. Auch denen liegen keine weiteren Angaben vor.
Inzwischen macht sich bei mir die Vermutung breit, dass es einen solchen Beschluss gar nicht gibt. Auch beim LG habe ich angerufen. Ohne Aktenzeichen oder dem Namen eines Beteiligten können die verständlicherweise auch nicht helfen.
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