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vor zwei Jahren hat ein Kunde eine normale Kreditkarte beantragt. Erhalten hat er zu dieser Zeit aber eine Gold Karte. Dieser hat sich bei seiner ehemaligen Kundenberaterin gemeldet und ihr gesagt, dass er eigentlich eine normale Karte bestellt habe. Sie sagte mir telefonisch, dass "dies nichts ausmache". Er hätte trotzdem den "normalen Tarif". (Dort hätte er vll darauf bestehen sollen, dass er gerne eine normale Karte haben möchte... um sich den folgenden Ärger zu ersparen )
Denn nun hatte er vorletzten Monat den Beitrag einer Gold-Karte zu zahlen. Er hat sich dann umgehend bei seiner Bank gemeldet und den Irrtum geschildert. Man sagte ihm, dass es sich hierbei um einen "Abbuchungsfehler des Kreditinstitutes" handle und er gegen Ende des Folgemonats den Restbetrag zurückerstattet bekomme. (Änderung der Abbuchungsauftrages sei auch nicht mehr möglich gewesen...)
Bis jetzt hat sich noch nichts getan.
Meine Frage ist, ob er rechtlich abgesichert ist? Da er von seiner ehemaligen Beraterin ja keine schriftliche Zusage hat, dass es sich um eine normale Kreditkarte handelt, bleibt ihm ja nur der ausgedruckte Antrag. Und 46EUR sind für einen Studenten ja auch keine Peanuts.
Zuletzt bearbeitet von flize am 08.02.07, 10:27, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Das dürfte wohl letztlich ein erhebliches Beweisproblem für den Kunden darstellen - insbesondere da dieser ja ein Freund des Telefons zu sein scheint.
$Student hätte die GoldCard besser direkt nach Erhalt mit dem Hinweis zurückschicken sollen, dass er gemäss Antrag nur die "normale" Kreditkarte beauftragt hätte.
Erst die Leistungen schön in Anspruch nehmen und hinterher dann sagen "das habe ich aber alles gar nicht bestellt" könnte jedenfalls schwierig werden.
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