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Beratungshilfe

 
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Joerg
Gast





BeitragVerfasst am: 22.12.04, 11:41    Titel: Beratungshilfe Antworten mit Zitat

Mein Alhi II Antrag vom Arbeitsamt wurde abgelehnt. Hiergegen möchte ich mit Hilfe eines Anwaltes Widerspruch einlegen. Die Beratungshilfe vom Amtsgericht wurde verweigert und auf das Arbeitsamt verwiesen. Diese können viel besser helfen als ein Anwalt. Was kann ich nun machen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.12.04, 11:45    Titel: Re: Beratungshilfe Antworten mit Zitat

Joerg hat folgendes geschrieben::
Mein Alhi II Antrag vom Arbeitsamt wurde abgelehnt. Hiergegen möchte ich mit Hilfe eines Anwaltes Widerspruch einlegen. Die Beratungshilfe vom Amtsgericht wurde verweigert und auf das Arbeitsamt verwiesen. Diese können viel besser helfen als ein Anwalt. Was kann ich nun machen?


Gegen die Ablehnung der Beratungshilfe Erinnerung einlegen. Andere Möglichkeiten haben Sie nicht.
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Andrea B.
Gast





BeitragVerfasst am: 29.12.04, 09:43    Titel: Re: Beratungshilfe Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Joerg hat folgendes geschrieben::
Mein Alhi II Antrag vom Arbeitsamt wurde abgelehnt. Hiergegen möchte ich mit Hilfe eines Anwaltes Widerspruch einlegen. Die Beratungshilfe vom Amtsgericht wurde verweigert und auf das Arbeitsamt verwiesen. Diese können viel besser helfen als ein Anwalt. Was kann ich nun machen?


Gegen die Ablehnung der Beratungshilfe Erinnerung einlegen. Andere Möglichkeiten haben Sie nicht.



Ja das ist unser Rechtsstaat. Traurig aber wahr.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.12.04, 11:52    Titel: Re: Beratungshilfe Antworten mit Zitat

Joerg hat folgendes geschrieben::
Mein Alhi II Antrag vom Arbeitsamt wurde abgelehnt. Hiergegen möchte ich mit Hilfe eines Anwaltes Widerspruch einlegen. Die Beratungshilfe vom Amtsgericht wurde verweigert und auf das Arbeitsamt verwiesen. Diese können viel besser helfen als ein Anwalt. Was kann ich nun machen?


ihnen steht die möglichkeit frei, auf eigene kosten die beratung eines anwalts in anspruch zu nehmen oder ihre rechtsschutzversicherung zu bemühen (falls vorhanden)
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0Klaus
Gast





BeitragVerfasst am: 29.12.04, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

legen Sie ohne Anwalt Widerspruch gegen den Bescheid ein. Darin machen Sie geltend was Sie bemängeln, §§ brauchen nicht angegeben zu werden. Hilfreich sind auch freie Beratungsträger (Arbeitslosenvereinigungen, Gewerkschaften).

mfg
Klaus
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